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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Steuerhinterziehung/Leitlinien des Bundesgerichtshofs

Bielefeld (ots)

Steuerhinterziehung wird heute ebenso wie
Alkohol im Straßenverkehr vielfach noch als Kavaliersdelikt angesehen
- und entsprechend von den Gerichten im Strafmaß beurteilt. Dem will 
der Bundesgerichtshof mit seinen Leitlinien für Steuerhinterziehung 
einen Riegel vorschieben. Für die Karlsruher Richter ist 
Steuerhinterziehung nichts anderes als Betrug. Steuerhinterzieher 
sind demzufolge nicht anders zu behandeln als Betrüger.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nun die Richtung 
vorgegeben, an den Gerichten wird es liegen, ob sie dieser Vorgabe 
mit verschärften Urteilen folgen werden. Eines ist auf jeden Fall 
klar: Steuerhinterzieher sind bisher eher glimpflich davon gekommen. 
Das musste unbedingt korrigiert werden. Doch darf dies nicht 
bedeuten, dass künftig die große Keule geschwungen wird. Wer 
Millionen am Fiskus vorbeigeschleust hat, musste bisher in der Regel 
hinter Gitter. Diese Grenze soll jetzt auf 100 000 Euro 
heruntergesetzt werden. Auch wenn die Deutschen dadurch nicht zu 
einem Volk von Vorbestraften werden - allzu viele haben überhaupt 
keinen sechsstelligen Betrag, den sie hinterziehen könnten - sollte 
doch auch künftig immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Härtere
Strafen ja, aber mit Augenmaß.
Abschreckend wird es auf jeden Fall sein, dass bei Millionenbeträgen 
für die Karlsruher Richter eine öffentliche Verhandlung zwingend ist 
und eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl nicht möglich ist.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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