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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:

Bielefeld (ots)

»Ich will keine künstliche Ernährung und keine
maschinelle Beatmung im Falle von...« Wer eine solche scheinbar 
vollkommen eindeutige Verfügung trifft, ahnt oft nicht, dass sie im 
Falle eines Falles womöglich nichts gilt. Trotz unmissverständlicher 
Vermächtnisse können sich beispielsweise Ärzte wegen unterlassener 
Hilfeleistung strafbar machen, wenn sie dem Patientenwunsch auf der 
Intensivstation folgen und den Stecker ziehen.
 Längst gibt es acht bis zehn Millionen Verfügungen in Deutschland, 
aber es gibt keine Rechtssicherheit. Auch die von Praktikern sogar 
vorrangig empfohlene Vorsorgevollmacht zugunsten eines nahen 
Angehörigen führt längst nicht immer dazu, dass der Einzelne wirklich
das letzte Wort über seine letzte Stunde hat.
Das Lebensrecht genießt allerhöchsten Schutz und tatsächlich kann 
sich jemand - den Tod vor Augen - so sehr an das Leben klammern, wie 
er es sich selbst nie hat vorstellen wollen. Verfügungen aus guten 
Tagen lassen auch außer Acht, dass zur Freiheit das Ändern der 
eigenen Meinung gehört.
Die Politik kann den Konflikt nie ganz lösen, dennoch muss sie 
endlich zu einer rechtlichen Regelung finden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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    Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:

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