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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Unterhalt/BGH-Urteil

Bielefeld (ots)

Millionen alleinerziehender Eltern dürfen
aufatmen: Mit dem Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht hat der 
Bundesgerichtshof klargestellt, dass der besser oder allein 
verdienende Ex-Partner sich nicht so leicht aus der Verantwortung 
stehlen kann, wie es nach dem Gesetzestext den Anschein hatte. 
Grundsätzlich hat zwar jener Teil der zerbrochenen 
Lebensgemeinschaft, der sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert, 
weiterhin nur drei Jahre lang Anspruch auf eigenen Unterhalt. Doch 
nach dem gestrigen Richterspruch wird das in der Praxis kaum so 
streng ausgelegt werden können.
Klugerweise haben es die Bundesrichter vermieden, eine exakte 
Zeitspanne für den Unterhaltsanspruch über die gesetzliche Frist 
hinaus festzulegen. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden - 
und bleibt somit Sache der unteren Gerichtsinstanzen.
Der Bundesgerichtshof hat aber nicht nur Alleinerziehende gestärkt, 
sondern auch alle anderen, intakten Familien. Erziehung ist eben mehr
als Betreuung - unabhängig von der Frage, ob ein Kindergarten- oder 
Hortplatz zur Verfügung steht. Kindererziehung ist kein »Nebenjob«, 
sondern der Erwerbsarbeit gleichwertig  - nicht anders ist das Urteil
zu verstehen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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