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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Promi-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Bielefeld (ots)

Prominente und Medien - eine Verbindung, die
schon seit jeher mit einem Geben und Nehmen verbunden ist. Ohne 
Berichterstattung in Wort und Bild dürfen sich selbst die Stars nicht
im Glanz des allgemeinen Interesses sonnen. Zu viel der öffentlichen 
Zurschaustellung indessen sorgt immer wieder für hitzige 
Auseinandersetzungen.
Daran, dass die vor Gericht enden können, hat sich auch nach dem 
Urteilsspruch in Karlsruhe nichts geändert. Zwar unterstreichen die 
Richter, eine Bild-Berichterstattung sei nicht nur bei skandalösem 
Verhalten der Promis erlaubt. Auch die »Normalität des Alltagslebens«
prominenter Personen dürfe der Öffentlichkeit vor Augen geführt 
werden. Gleichwohl aber schließen sie Fotos für »Momente der 
Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in 
die Pflichten des Berufs und Alltags« aus.
Mit dieser Regelung ist den Beteiligten nicht wirklich geholfen. Wo 
der Persönlichkeitsschutz anfängt und wo er endet, das ist auch nach 
diesem Urteil weiterhin nicht eindeutig geklärt. Zudem haben die 
Verfassungsrichter die bisher geltende Klassifizierung der Personen 
der Zeitgeschichte aufgehoben. Diese Gruppe musste sich stärkere 
Eingriffe ins Privatleben gefallen lassen als Otto-Normalverbraucher.
 Karlsruhe hat die Chance verpasst, klare Regelungen zu treffen. Das 
Glücksspiel mit dem Abdruck von Promi-Fotos geht also weiter.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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