Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Pressemeldung des FPSB Deutschland: „Schließfach geerbt – Steuerfalle inklusive! FPSB warnt vor unterschätzten Risiken für Erben"
Pressemeldung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
"Schließfach geerbt – Steuerfalle inklusive! FPSB warnt vor unterschätzten Risiken für Erben"
Der FPSB Deutschland e.V. widmet sich in seiner heutigen Pressemeldung dem Thema "Schließfach geerbt – Steuerfalle inklusive! FPSB warnt vor unterschätzten Risiken für Erben":
Der Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 lenkt den Blick auf ein oft unterschätztes Risiko: Schließfächer können im Erbfall erhebliche steuerliche und rechtliche Probleme verursachen – insbesondere dann, wenn die Herkunft der darin verwahrten Vermögenswerte nicht eindeutig dokumentiert ist.
Frankfurt/Main, 19. Februar 2026 – Der spektakuläre Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025, bei dem Tausende Schließfächer aufgebrochen wurden, hat viele Bankkunden verunsichert. Doch während die meisten sich um Versicherungsschutz und Schadenersatz sorgen, übersehen sie ein grundsätzliches Problem, das unabhängig von Einbrüchen besteht: Schließfächer können im Erbfall zur erheblichen steuerlichen und rechtlichen Belastung werden.
Grundsätzlich regelt § 1922 Abs. 1 BGB, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. „Dies umfasst auch den Inhalt von Schließfächern, unabhängig davon, ob dieser aus Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen besteht“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Gemäß § 12 ErbStG müssen die Erben zeitnah den Wert des Schließfachinhalts ermitteln und in der Steuererklärung angeben. Bei Gegenständen, die schwer zu bewerten sind, wie Kunstwerke oder wertvolle Sammlungen, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Das eigentliche Risiko für die Hinterbliebenen liegt jedoch nicht in der möglicherweise anfallenden Erbschaftsteuer, sondern in der oft fehlenden Nachweisbarkeit der Herkunft der eingelagerten Vermögenswerte.
Erbe übernimmt die Pflichten des Erblassers
Da der Erbe rechtlich vollumfänglich in die Pflichten des Erblassers tritt, übernimmt er mit dem Schlüssel auch die Verantwortung für die steuerliche Historie des Inhalts. „Ein Schließfach ist kein neutraler Ort, sondern kann im Erbfall zum Auslöser für geldwäscherechtliche Prüfungen und sogar strafrechtliche Ermittlungen werden, falls die Mittelherkunft unklar bleibt“, verdeutlicht Kleyboldt.
„Die Gefahr beginnt dort, wo sich im Schließfach Vermögenswerte ohne belegbare Herkunft befinden: Bargeld, Gold, Edelmetalle, Münzen oder andere leicht bewegliche Werte“, sagt der FPSB-Vorstand. Das bedeutet: Kann die Herkunft des Geldes oder der Wertgegenstände nicht belegt werden, drohen Nachfragen vom Finanzamt. Besonders schwierig wird es, wenn Erben erst mehrere Jahre nach dem Erbfall vom Finanzamt kontaktiert werden. Dann sind Zeugen oft nicht mehr erreichbar, Belege fehlen und die Beweislast liegt beim Erben. „Wer ein Schließfach erbt, sollte den Inhalt nicht einfach übernehmen, sondern steuerlich und rechtlich prüfen lassen“, lautet daher die Empfehlung von Maximilian Kleyboldt, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB auch Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank ist. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam zu wissen, Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Eröffnung und die Existenz eines Schließfachs dem Finanzamt zu melden (Schließfachregister). Die Bank informiert das Finanzamt über den Todesfall und der Inhalt des Schließfachs ist Teil der Erbschaftsteuererklärung.
Der Erbe hat somit die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfüllen, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. „Stellt der Erbe fest, dass frühere Steuererklärungen des Erblassers unrichtig oder unvollständig waren, trifft ihn eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO“, erläutert Kleyboldt und ergänzt: „Unterlässt der Erbe diese Berichtigung, obwohl er Anhaltspunkte für unversteuerte Vermögenswerte hat, riskiert er selbst strafbar zu werden.“ Und zwar nicht wegen des Erbes – sondern wegen eigener Steuerhinterziehung nach § 370 AO. „Das ist der entscheidende Punkt. Aus einem passiven Erben kann so schnell ein aktiver Steuersünder werden“, warnt der zertifizierte Finanzplaner.
Schon zu Lebzeiten für Transparenz sorgen
Doch nicht nur Erben sollten rechtzeitig handeln. Am besten sollten vorausschauende Erblasser bereits zu Lebzeiten für maximale Transparenz sorgen, rät der Experte. „Wer Vermögen verantwortungsvoll hinterlassen möchte, sollte schriftlich dokumentieren, woher Bargeld oder Wertgegenstände stammen und diese Informationen für die Erben zugänglich machen. Das schützt nicht nur das Vermögen, sondern vor allem die Erben.“ Nur eine saubere Dokumentation schützt das Familienvermögen vor dem Zugriff der Behörden und bewahrt die Erben vor der persönlichen Haftung.
Nachfolgeplanung und Schließfächer
Für die Nachfolgeplanung ist es wichtig, klare Regelungen zu treffen, wer im Todesfall oder bei längerer Abwesenheit Zugang zum Schließfach erhält. Dies kann durch eine schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus – zum Beispiel mittels Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht - bei der Bank oder durch testamentarische Anordnungen erfolgen. Wer Erbe ist und Zugang zum Schließfach benötigt, bestimmt sich entweder nach den Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag oder - falls keine letztwillige Verfügung errichtet wurde - nach der gesetzlichen Erbfolge. Die Legitimation kann durch einen Erbschein oder die Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung - also eines Testaments oder Erbvertrags - und der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts erfolgen. Analog zu den Anforderungen bei besonderen elektronischen Postfächern sollte dokumentiert werden, wann und an wen Zugangsrechte eingeräumt oder entzogen wurden. „Das Regeln der Nachfolge kann Prozesse beschleunigen, Unklarheiten vermeiden helfen und vor Vermögensverlusten schützen“, so Kleyboldt. Es müssen zusätzlich die geltenden AGB der Kreditinstitute beachtet werden.
Letztlich zeigt somit der Vorfall in Gelsenkirchen, dass Sicherheit nicht nur Schutz vor Diebstahl bedeutet, sondern vor allem die rechtliche Absicherung gegenüber dem Staat. Transparenz bezüglich Herkunft und Zweck der Inhalte, rechtzeitige Beratung und eine gründliche Nachlassplanung sind unverzichtbare Bausteine einer verantwortungsvollen Finanzplanung. „Estate Planning wird auch deshalb zunehmend wichtiger“, sagt Kleyboldt und betont: „Das Vermögen des Kunden und dessen Übergang auf die nachfolgenden Generationen steht bei einem CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) klar im Mittelpunkt der Betrachtung. Denn letztlich ist Estate Planning eine zu Ende gedachte Finanzplanung.“
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 28 Mitgliedsländern und über 236.000 CFP®-Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.
Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de .
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Rück- oder Interviewanfragen mit Maximilian Kleyboldt, Vorstand des FPSB Deutschland, bitte an:
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