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Verführerischer Glühweinzauber in Thüringen
Zum und vom Weihnachtsmarkt lieber mit Bus und Bahn

Verführerischer Glühweinzauber in Thüringen / Zum und vom Weihnachtsmarkt lieber mit Bus und Bahn
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Verführerischer Glühweinzauber in Thüringen

Zum und vom Weihnachtsmarkt lieber mit Bus und Bahn

In Thüringens Städten funkelt und glitzert es wieder: Weihnachtsmärkte locken in der Adventszeit zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Regionale Köstlichkeiten und alkoholhaltige Getränke laden zum entspannten Beisammensein ein. Für einen sicheren Heimweg sollten sich Weihnachtsfans schon frühzeitig über die passende An- und Abreise Gedanken machen.

Feucht-fröhliche Adventszeit

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle – oft wird unterschätzt, dass alkoholhaltige Heißgetränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Wie sehr der Alkohol auf einzelne Personen wirkt, hängt häufig von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor nicht. „Entgegen der weitläufigen Meinung ist eine üppige Mahlzeit kein Freifahrtschein für übermäßigen Alkoholgenuss. Statt zu überlegen, wie viele Tassen Glühwein man trinken kann, bis die Promillegrenze erreicht ist, sollte ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden. Wer fährt, trinkt nicht!“, so Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen.

Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark beeinträchtigt. Bereits kurze Gespräche, Radiomeldungen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken. Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr erwischt werden, erhalten einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gilt, wer mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen wird. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer sich mit dem E-Scooter auf den Heimweg vom Weihnachtsmarkt macht, sollte daher aufpassen. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt, analog zum Autofahren, auf dem E-Scooter die 0 Promillegrenze. Auch das Fahrrad sollte bei übermäßigem Alkoholgenuss lieber stehen gelassen werden. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als fahruntüchtig. Neben einem hohen Bußgeld kommen bei Überschreitung dieses Wertes zudem zwei Punkte in Flensburg auf den Fahrer zu.

Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. So lassen sich die leckeren Heißgetränke viel besser genießen und die lästige Parkplatzsuche entfällt.

Der ADAC hat online eine Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte in Thüringen zusammengestellt.

Pressekontakt

Maike Willeitner

T +49 69 66 07 85 05

maike.willeitner@hth.adac.de

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
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60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
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Oliver Reidegeld, Pressesprecher
 oliver.reidegeld @hth.adac.de

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