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Zebrastreifen Einmaleins
Wachsamkeit bei Fußgängerüberwegen

Zebrastreifen Einmaleins / Wachsamkeit bei Fußgängerüberwegen
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Zebrastreifen Einmaleins

Wachsamkeit bei Fußgängerüberwegen

Drei Meter lang, 50 Zentimeter breit und aus dem Straßenbild kaum mehr wegzudenken. Der Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen genannt, wurde am 24. August 1953 als Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit an besonders befahrenen Stellen in den Paragraph 26 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen. 72 Jahre später kommt es an diesen Stellen jedoch nach wie vor zu Verkehrsunfällen, häufig sogar direkt am Zebrastreifen. Warum das so ist und was Verkehrsteilnehmer beachten sollten, erklärt der ADAC Hessen-Thüringen.

Bundesweit gab es 2022 insgesamt 3.760 Unfälle mit Personenschaden an Zebrastreifen. Die Unfälle sind häufig auf ein Fehlverhalten der Fahrzeugführer, wie etwa unangepasste Geschwindigkeit am Zebrastreifen oder schlecht einsehbare Überwege zurückzuführen. Unfallhäufungen beobachtet der ADAC insbesondere an Überwegen, an denen die erforderlichen Sichtweiten aufgrund von parkenden Fahrzeugen, Bäumen und Sträuchern oder anderen Sichthindernissen auf die Warteflächen nicht eingehalten werden. „Für die Sicherheit der Fußgänger ist hier eine angepasste Fahrweise der Autofahrer entscheidend,“ so Lukas Berkel, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen.

Der ADAC empfiehlt darüber hinaus den Kommunen die Sicherheit der Querungsstellen zu prüfen und gegebenenfalls Sichthindernisse zu beseitigen.

Kein blindes Vertrauen

Trotz des geltenden Vorrangs für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen empfiehlt der ADAC, sich nicht blind darauf zu verlassen, dass Autofahrer am Zebrastreifen automatisch anhalten. Wichtig ist ein aufmerksamer Blick auf den Verkehr. „Ablenkungen durch Smartphone oder laute Musik über Kopfhörer können die Aufmerksamkeit für herannahende Fahrzeuge mindern. Gerade beim Queren der Fahrbahn sollte darauf geachtet werden, Ablenkungen möglichst gering zu halten,“ erklärt Lukas Berkel. Bevor die Fahrbahn überquert wird, können Fußgänger zudem Blickkontakt mit Auto- oder Motorradfahrern suchen, um zu verdeutlichen, dass sie den Zebrastreifen nutzen möchten. Erst wenn herannahende Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit reduzieren, sollte die Straße tatsächlich überquert werden.

Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen möchten, haben nur Vorrang, wenn sie beim Queren des Zebrastreifens absteigen und ihr Rad schieben. Erst dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte.

Wichtig: Kreuzt der Zebrastreifen den Weg einer Straßenbahn, gilt hier kein Vorrang für Fußgänger. Schienenfahrzeuge dürfen jederzeit über den Zebrastreifen fahren.

Das gilt für Auto, Motorrad und Fahrrad

Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung immer vor dem Fußgängerüberweg anhalten, wenn jemand die Fahrbahn queren möchte. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ab dem Verkehrsschild mit abgebildetem Fußgängerüberweg (Zeichen 350) darf zudem nicht mehr überholt werden. Ist das Zeichen nicht aufgestellt, gilt das Überholverbot auf der Fahrbahnmarkierung. „Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit bereits vor Erreichen eines Zebrastreifens drosseln und ihre Umgebung im Blick behalten,“ betont Lukas Berkel. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass Fußgänger einige Meter vor und nach dem Überweg die Fahrbahn überqueren wollen und sollten daher die Umgebung beobachten. Damit Passanten auf beiden Straßenseiten im Blick behalten werden können, ist es verboten, bis zu fünf Meter vor bzw. auf dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken.

Die Geschichte der Dickstrichkette

Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl der Autos in Westdeutschland rapide. Im internationalen Vergleich kam es besonders häufig zu Unfalltoten im Straßenverkehr. Der Fußgängerüberweg – im damaligen Beamtendeutsch „Dickstrichkette“ genannt – sollte Abhilfe schaffen. Gerade zu Beginn der Einführung von Fußgängerüberwegen im Straßenverkehr kam es an diesen Stellen jedoch häufiger zu Unfällen als zuvor. Der Grund: Die neuen, dicken Striche vermittelten Fußgängern eine trügerische Sicherheit, denn offiziell galt weiterhin das Vorrecht für Autofahrer. Dies änderte sich erst elf Jahre später, als im Jahr 1964 das Vorrecht für Fußgänger beim Überqueren der Straße eingeführt wurde.

Die Bezeichnung Zebrastreifen ist vermutlich auf die „Aktion Zebra“ des Hamburger Abendblatts zurückzuführen. Um Aufmerksamkeit für die neu etablierten Fußgängerüberwegen zu schaffen, postierten sich im April 1954 Polizeibeamte an Fußgängerüberwegen und lobten Autofahrerinnen und Autofahrern, die an den Fahrbahnmarkierungen anhielten. Als Dank für ihr vorbildliches Verhalten erhielten diese ein Zebra als „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“.

Pressekontakt

Maike Willeitner

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