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Weihnachtsmarkt und Glühweinzauber
In der Vorweihnachtszeit lieber mit Bus und Bahn

Weihnachtsmarkt und Glühweinzauber / In der Vorweihnachtszeit lieber mit Bus und Bahn
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Weihnachtsmarkt und Glühweinzauber

In der Vorweihnachtszeit lieber mit Bus und Bahn

In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und alkoholhaltige Heißgetränken. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig teuer werden.

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle, oft wird unterschätzt, dass die alkoholhaltigen Getränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Wie sehr der Alkohol auf einzelne Personen wirkt, hängt von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor kaum.

„Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet,“ sagt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt. Bereits kurze Gespräche, Radioansagen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken.

Alkohol am Steuer – das droht

Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr müssen mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer in Frankfurt, Erfurt oder Gießen mit dem E-Scooter Richtung Weihnachtsmarkt und zurück unterwegs ist, sollte daher aufpassen. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.

Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. So lassen sich die leckeren Heißgetränke gleich viel besser genießen.

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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