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Vorsicht bei Schnee und Eis
ADAC: Darauf müssen Autofahrer im Winter achten

Vorsicht bei Schnee und Eis / ADAC: Darauf müssen Autofahrer im Winter achten
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Vorsicht bei Schnee und Eis

ADAC: Darauf müssen Autofahrer im Winter achten

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit verwandeln sich weite Teile von Hessen und Thüringen wieder in ein Winter Wonderland. Was von drinnen schön anzuschauen ist, kann auf den Straßen schnell gefährlich werden. Autofahrer sollten spätestens jetzt die letzten Vorbereitungen treffen, um ihr Auto winterfit zu machen. Winterreifen mit ausreichend Profiltiefe sind ein Muss. Zusätzlich sollten Eiskratzer, Türschlossenteiser und ein Besen griffbereit sein. Denn wer im Winter losfahren will, muss zunächst den Wagen von Schnee und Eis befreien.

Für ausreichend Sicht sorgen

„Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht“, so Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Nur wer eine gute Sicht hat, kann auch situationsgerecht reagieren.“ Ist die Scheibe zugefroren, müssen Autofahrer zum Eiskratzer greifen. Auf spezielles Auftau-Spray sollte aus Umweltgründen verzichtet werden. Keinesfalls sollten Halter ihre Scheibe mit heißem Wasser versuchen aufzutauen. In der Regel endet diese Prozedur mit einer durch den Temperaturschock gesprungenen Scheibe. Wer das Auftauen beschleunigen will, kann sich stattdessen mit einer auf das Armaturenbrett gelegten Wärmflasche behelfen.

Jeder Autofahrer sollte spätestens jetzt neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben. Von innen beschlagene Scheiben sind damit im Handumdrehen wieder frei.

Wer sich morgendliches Kratzen ersparen möchte, kann zu Frostschutzfolien greifen, die außen auf die Scheibe gelegt werden. Fahrzeugbesitzer ohne Garage können zudem programmierbare Standheizung nutzen. So ist der Wagen beim Start bereits eisfrei und vorgewärmt. Das warmlaufen lassen des Motors hingegen ist verboten. Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Zudem drohen Schäden an der Motorentechnik.

„Vor Fahrtantritt sollte das komplette Fahrzeug einschließlich Scheinwerfer, Motorhaube und Dach von Schnee und Eis befreit werden. Anderenfalls können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee oder Eisstücke gefährdet werden“, so Wolfgang Herda. Wird das Auto nicht ausreichend von Schnee befreit, kann ein Bußgeld von 25 Euro verhängt werden.

Rutschpartie vermeiden

Während der Fahrt auf glatten Straßen gilt: Vorsichtig Fahren, Abstand halten und Geschwindigkeit reduzieren, so kann die Unfallgefahr reduziert werden. Sanftes Bremsen, ein behutsamer Umgang mit dem Gaspedal und der Verzicht auf einen abrupten Spurwechsel verhindern ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens. Kommt das Fahrzeug dennoch ins Schleudern, auskuppeln und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken. Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Schnee) kann ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Wer auf der Straße auf Räum- und Streufahrzeuge trifft, sollte davon absehen, diese zu überholen. Vor diesen Fahrzeugen ist die Fahrbahn häufig glatt. Das Überholen ist daher riskant und führt nicht zum erhofften Zeitvorsprung.

Wenn möglich sollten Autofahrten bei Schnee und Glätte lieber verschoben werden.

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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