BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Monopol durch die Hintertür
Deutsches Designrecht hebelt
EU-Wettbewerb aus
Berlin (ots)
"Der Entwurf des neuen Designrechts führt zu einem Ersatzteilmonopol der Automobilhersteller in Deutschland. Der von der EU gewollte Wettbewerb im Automobilbereich wird dadurch in einem wichtigen Teil des Kfz-Reparaturmarktes ausgehebelt. Die Bundesregierung macht sich einmal mehr zum verlängerten Arm der Automobilhersteller - und das zu Lasten der Verbraucher und des Mittelstandes."
Dies erklärt Edwart Hengstenberg, Vorsitzender des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V. (GVA) heute in Berlin. Als Branchenverband innerhalb des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) repräsentiert der GVA rund 80 Prozent des Umsatzes im freien Kfz-Teilehandel.
Der Entwurf des neuen Designrechts sieht vor, dass zusätzlich zum Styling einer Gesamtkarosserie auch die Formgebung, das "Design", aller sichtbaren Ersatzteile geschützt wird, wie z.B. Stoßfänger, Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer/Leuchten und Windschutzscheiben. Dadurch erhält der jeweilige Automobilhersteller das alleinige Recht, diese Teile anzubieten und zu vertreiben. Das Volumen von rund 2,6 Milliarden Euro alleine für diese Ersatzteile und sinkende Margen im Neuwagengeschäft machen den Servicebereich insgesamt zunehmend interessant und wecken neue Begehrlichkeiten bei den Autoherstellern.
Hengstenberg weiter: "Da diese Ersatzteile dem zu ersetzenden Original genau entsprechen müssen, gibt es keine Möglichkeit alternative "Designs" beim Austausch von Ersatzteilen einzusetzen. Folglich führt die Ausdehnung des Designschutzes auf Ersatzteile zu einem Produktmonopol der Automobilhersteller im Ersatzteilbereich und damit im Reparaturmarkt. Dies steht im krassen Gegensatz zur gerade erst beschlossenen Liberalisierung im Automarkt durch die EU-Kommission. Stattdessen kommt es zu einer völligen Versklavung des Autoteilemarktes."
Die freien Teilegroßhändler verlieren einen beachtlichen Teil ihres Umsatzes; insbesondere freie Kfz-Reparaturbetriebe werden von der Teileversorgung des freien Marktes abgeschnitten.
"Zugleich wird die bereits dominante Position der Automobilhersteller/-importeure nochmals deutlich gestärkt. Die Zulieferindustrie gerät in noch größere Abhängigkeit der Fahrzeughersteller.
Die Ausdehnung des Designschutzes auf Karosserieersatzteile würden einmal mehr die deutschen Autofahrer bezahlen, die gegenüber Bürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten erheblich benachteiligt werden und dem Preisdiktat der Autohersteller schutzlos ausgesetzt sind. Schließlich entfällt damit für den Verbraucher jede Wahlmöglichkeit. Schon heute gibt es bei Ersatzteilen Preisunterschiede von über 100 Prozent", so der GVA-Vorsitzende.
Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels sowie der dem Spitzenverband angeschlossene Gesamtverband Autoteile-Handel fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Ausdehnung des Designschutzes auf Karosserieersatzteile zu verhindern und den vorgelegten Gesetzesentwurf durch Einfügung einer Reparaturklausel zu ändern. Sie würde damit der sich abzeichnenden Rechtslage in den meisten EU-Ländern entsprechen.
Ansprechpartner: André Schwarz Pressesprecher Telefon: 030/ 59 00 99 520 Telefax: 030/ 59 00 99 529 Mobil: 0171 / 73 88 124
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