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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Monopol durch die Hintertür
Deutsches Designrecht hebelt EU-Wettbewerb aus

Berlin (ots)

"Der Entwurf des neuen Designrechts führt zu einem
Ersatzteilmonopol der Automobilhersteller in Deutschland. Der von der
EU gewollte Wettbewerb im Automobilbereich wird dadurch  in einem
wichtigen Teil des Kfz-Reparaturmarktes ausgehebelt. Die
Bundesregierung macht sich einmal mehr zum verlängerten Arm der
Automobilhersteller - und das zu Lasten der Verbraucher und des
Mittelstandes."
Dies erklärt Edwart Hengstenberg, Vorsitzender des Gesamtverbandes
Autoteile-Handel e.V. (GVA) heute in Berlin. Als Branchenverband
innerhalb des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels
(BGA) repräsentiert der GVA rund 80 Prozent des Umsatzes im freien
Kfz-Teilehandel.
Der Entwurf des neuen Designrechts sieht vor, dass zusätzlich zum
Styling einer Gesamtkarosserie auch die Formgebung, das "Design", 
aller sichtbaren Ersatzteile geschützt wird, wie z.B. Stoßfänger,
Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer/Leuchten und Windschutzscheiben.
Dadurch erhält der jeweilige Automobilhersteller das alleinige Recht,
diese Teile anzubieten und zu vertreiben. Das Volumen von rund 2,6
Milliarden Euro alleine für diese Ersatzteile und sinkende Margen im
Neuwagengeschäft machen den Servicebereich insgesamt zunehmend
interessant und wecken neue Begehrlichkeiten bei den Autoherstellern.
Hengstenberg weiter: "Da diese Ersatzteile dem zu ersetzenden
Original genau entsprechen müssen, gibt es keine Möglichkeit
alternative "Designs" beim Austausch von Ersatzteilen einzusetzen.
Folglich führt die Ausdehnung des Designschutzes auf Ersatzteile zu
einem Produktmonopol der Automobilhersteller im Ersatzteilbereich und
damit im Reparaturmarkt. Dies steht im krassen Gegensatz zur gerade
erst beschlossenen Liberalisierung im Automarkt durch die
EU-Kommission. Stattdessen kommt es zu einer völligen Versklavung des
Autoteilemarktes."
Die freien Teilegroßhändler verlieren einen beachtlichen Teil
ihres Umsatzes; insbesondere freie Kfz-Reparaturbetriebe werden von
der Teileversorgung des freien Marktes abgeschnitten.
"Zugleich wird die bereits dominante Position der
Automobilhersteller/-importeure nochmals deutlich gestärkt. Die
Zulieferindustrie gerät in noch größere Abhängigkeit der
Fahrzeughersteller.
Die Ausdehnung des Designschutzes auf Karosserieersatzteile 
würden einmal mehr die deutschen Autofahrer bezahlen, die gegenüber
Bürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten erheblich benachteiligt werden
und dem Preisdiktat der Autohersteller schutzlos ausgesetzt sind.
Schließlich entfällt damit für den Verbraucher jede Wahlmöglichkeit. 
Schon heute gibt es bei Ersatzteilen Preisunterschiede von über 100
Prozent", so der GVA-Vorsitzende.
Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels sowie der dem
Spitzenverband angeschlossene Gesamtverband Autoteile-Handel fordern
deshalb die Bundesregierung auf, die Ausdehnung des Designschutzes
auf Karosserieersatzteile zu verhindern und den vorgelegten
Gesetzesentwurf durch Einfügung einer Reparaturklausel zu ändern. Sie
würde damit der sich abzeichnenden Rechtslage in den meisten
EU-Ländern entsprechen.
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Mobil: 0171 / 73 88 124

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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