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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Verfallsdatum ist abgelaufen

Berlin (ots)

Die Bundesregierung geht den richtigen Weg:
Rabattgesetz und Zugabeverordnung müssen restlos aufgehoben werden.
Diese Fossilien passen nicht in eine moderne Handelswelt. Dies
erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des
Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu dem heute im
Bundeskabinett anstehenden Beschluss, Rabattgesetz und
Zugabeverordnung ersatzlos zu streichen. Damit verhindert sie eine
Inländerdiskriminierung für deutsche Händler, die aus der Umsetzung
der europäischen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr
resultieren würde. Die beiden Gesetze sind einmalig in Europa und
führen gerade im Internethandel zu einen schweren
Wettbewerbsnachteil. Daher ist das Verfallsdatum dieser Regulierungen
abgelaufen.
Nach dem Wegfall dieser Gesetze wird die Erlebniswelt des
Einkaufens bunter. Pfiffige Zugaben, phantasievolle
Kundenbindungssysteme, Kundenservice wie lebenslange Garantien,
höhere Preisnachlässe für Stammkunden und neue Verkaufsformen wie das
Powershopping im Internet, alle diese Möglichkeiten werden für den
Handel und die Verbraucher Vorteile bieten. Das wichtigste ist aus
meiner Sicht aber, dass der Kunde endlich wieder als mündiger
Verbraucher anerkannt wird, dem man die Entscheidung zumuten kann, ob
er sich für ein Angebot mit Zugabe oder ohne, für ein Angebot mit
Rabatt oder ohne entscheidet, sagte Fuchs.
Die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung
wird ein Befreiungsschlag für den überregulierten Wettbewerb in
Deutschland. Die Bundesregierung unterstreicht ihren Reformwillen für
ein modernes Wettbewerbsrecht. Die Gesetze sind ein Hemmschuh für den
Leistungswettbewerb. Ein zögerliches Herumdoktern an den bestehenden
Regelungen würde weder die Wettbewerbsnachteile für deutsche Händler
beseitigen, noch den Weg für mehr Service und innovative
Dienstleistungen frei machen. Den Befürwortern der Gesetze ist es in
den zurückliegenden 70 Jahren nicht gelungen darzulegen, weshalb
bestimmte Teile dieser Gesetze erhalten bleiben sollten. Es ist
sinnlos einen Besitzstand zu verteidigen, der nicht mehr zu halten
ist. Die Einrichtung einer Expertenkommission beim
Bundesjustizministerium, welche die Auswirkungen auf den Wettbewerb
beobachten soll, ist eine angemessene Reaktion auf die vorgetragenen
Bedenken, sagte Fuchs.
Verdeckte oder offene Preiserhöhungen sind mit dem Wegfall von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht verbunden. Der Wettbewerb im
Handel und mündige Verbraucher verhindern dies. Mondpreise wird es in
unserer Handelswelt nicht geben. Dies zeigen schon die Erfahrungen
der Länder, in denen es kein Rabattgesetz gibt. Der Handel in
Deutschland wird weiterhin eine verantwortungsbewusste
Preisgestaltung garantieren, erklärte BGA-Präsident Fuchs in Berlin.
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Tel.: 030/59 00 99 521
Fax:  030/59 00 99 529
Mobil: 0170/3113738

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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