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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Stadtwerke: VKU verurteilt Oligopolisierung in der Energiewirtschaft / Novelliertes Energiewirtschaftsgesetz muss Bestand haben / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trägt bereits Früchte

Berlin (ots)

"Es darf nicht sein, dass zwei oder drei
Großkonzerne den deutschen oder gar den europäischen Markt zum
Nachteil der Kunden unter sich aufteilen. Der Wettbewerb braucht
Wettbewerber und nur die Vielzahl unabhängiger Stadtwerke kann dafür
sorgen, dass der Pluralismus in der Energie- aber auch in der
Entsorgungswirtschaft erhalten bleibt." Dies erklärte OB Gerhard
Widder, Präsident des nahezu 1.000 Mitglieder zählenden Verbands
kommunaler Unternehmen e.V. auf der Jahrespressekonferenz des VKU
heute in Berlin.
Daneben erwartet Widder, dass der Bundesrat am 21.06.2002 der
Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes zustimmt. Sollte das Gesetz
scheitern, bedeute dies zugleich eine Gefährdung für das deutsche
System der Verbändevereinbarungen. "Die Verrechtlichung ist das
Gegenstück zum Sofortvollzug für Entscheidungen der Kartellämter.
Ohne die notwendige Rechtssicherheit hätte man sich die
Verbändevereinbarungen sparen können. Das sollte jeder sehen, der
dieses Paket wieder aufschnüren will." Optimistisch sieht der VKU die
Auswirkungen des am 1. April 2002 in Kraft getretenen
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Nach einer Umfrage unter den
VKU-Mitgliedern gibt es jetzt schon konkrete Planungen für
Modernisierungsinvestitionen von mehr als 1.200 Megawatt Leistung.
Die Sicherung der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung und der damit
verbundenen Arbeitsplätze sowie die Anreizwirkung beim Klimaschutz
als Ziele des Gesetzes könnten damit nach gegenwärtiger Einschätzung
gut erfüllt werden.
Stadtwerke haben sich im Wettbewerb behauptet
Der VKU-Präsident betonte, dass die Stadtwerke im Jahr 4 nach
Einführung des Wettbewerbs aufgrund der hohen Zufriedenheit mit ihren
Leistungen und der gesunkenen Preise nur wenige Haushaltskunden
verloren hätten. Die Wechselquote liege unter 3 %. Die im VKU
organisierten 975 kommunalen Dienstleistungsunternehmen stellten mit
einem Gesamtumsatz von knapp 40 Milliarden ¤ und mehr als 130.000
Beschäftigten einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Vor Ort seien
sie vielfach einer der größten Arbeit- und Auftraggeber für das
heimische Handwerk und Gewerbe. Die kommunalen Unternehmen hätten
sich in einem zunehmend oligopolisierten Markt behaupten können,
obwohl die Zahl der möglichen Vorlieferanten abgenommen habe und der
Kampf um den einzelnen Kunden durch den Aufkauf ganzer Teilmärkte in
Form von Stadtwerkebeteiligungen ersetzt worden seien. Dies habe sich
auch entscheidend auf die Eignerstruktur der Stadtwerke ausgewirkt,
da mittlerweile schon die Hälfte der 650 als AG oder GmbH
organisierten kommunalen Unternehmen einen privaten Anteilseigner
habe. Zusammen mit dem Bundeskartellamt und der Monopolkommission
trete der VKU für die Stärkung dezentraler, eigenverantwortlich
tätiger Versorgungsunternehmen ein. Sollte die Fusion E.on/Ruhrgas
zustande kommen, so würde der Kreis wettbewerblich unabhängiger
Stadtwerke weiter abnehmen. Der VKU habe zwar zu dieser konkreten
Fusionsplanung keinen dezidierten Verbandsbeschluss, so Widder. Er
könne sich jedoch hinsichtlich eventueller Auflagen für einen solchen
Zusammenschluss, beispielsweise ein Verkauf der Thüga, auch Lösungen
vorstellen, bei denen kommunale Unternehmen als Käufer auftreten. Das
würde eine erhebliche Stärkung der Nachfragemacht bedeuten.
Verbändevereinbarungen brauchen Rechtssicherheit
Mit der Unterschrift unter die Verbändevereinbarungen Strom und
Gas habe der VKU deutlich gemacht, dass er das Prinzip des
verhandelten Netzzugangs grundsätzlich gegenüber einem bürokratischen
Regulierungsapparat vorziehe. Denn die, die diesen Netzzugang
verhandelt hätten, müssten ihn auch leben und nur sie könnten ihn
praxisgerecht weiter entwickeln. Entscheidend sei jedoch die
rechtliche Verankerung der Verbändevereinbarung gewesen, die der
Deutsche Bundestag vor einigen Wochen im Rahmen der Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen habe. Sie schaffe die
notwendige Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer als
Voraussetzung für ungehinderten Wettbewerb. Widder appellierte an den
Bundesrat, der die Novelle am 21. Juni behandelt, dieses Paket nicht
wieder aufzuschnüren: "Der Gesetzgeber muss wissen, dass ohne eine
Verrechtlichung der VKU für zukünftige Verbändevereinbarungen nicht
mehr zur Verfügung steht."
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trägt bereits Früchte
Positiv bewertete Präsident Widder die Wirkungen des am 1. April
2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Nach einer
ersten Umfrage bei den VKU-Mitgliedsunternehmen könnte es aus seiner
Sicht gelingen, die prognostizierten CO2-Redu-zierungen in
wesentlichem Umfang zu erreichen. Die Auswertung der Umfrage sei noch
nicht vollständig abgeschlossen, aber die ersten Ergebnisse seien
schon bemerkenswert:
  • Für 22 Anlagen mit einer Leistung von 1.225 Megawatt existierten konkrete Planungen in Modernisierungsinvestitionen. Dabei handele es sich um sog. größere Anlagentypen der Leistungsklassen > 10 Megawatt bis zu 400 Megawatt. Für weitere 63 Anlagen mit einem Potential von 1.022 Megawatt seien Prüfungen über eine Modernisierung noch nicht abgeschlossen.
  • Besonders interessant sei darüber hinaus, dass im Bereich der kleinen KWK-Anlagen erhebliche Zubauplanungen zu verzeichnen sind: 27 Anlagen bis 50 KW, 40 Anlagen zwischen 51 KW und 2 Megawatt.
Für weitere 90 Anlagen in diesen beiden Leistungsklassen werde von
den Unternehmen eine Investition geprüft.
* Erfreulich sei auch die erwartbare Entwicklung für
Brennstoffzellenanlagen: 27 Projekte seien fest geplant, weitere 26
Projekte würden von den Unternehmen geprüft.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 0221/3770-206
FAX:     0221/3770-266

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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