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Neue Westfälische (Bielefeld): Rente mit 63: Unions-Vizefraktionschef plädiert für einen Stichtag am 1. Juli 2014

Bielefeld (ots)

Für den 1. Juli 2014 als Stichtag im Umgang mit der Anrechnung von Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 plädiert Ralph Brinkhaus, Vize-Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwochsausgabe). Der CDU-Politiker sagte: "Die SPD will Jahre der Arbeitslosigkeit mit einschließen. Wir sehen das skeptisch. Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass jemand mit 61 aus dem Beruf aussteigt und nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit mit 63 abschlagsfrei die Rente nach 45 Beitragsjahren bezieht. Um das zu verhindern, wäre das Beste eine Stichtagsregelung. Das heißt, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit beispielsweise nur bis zum 1. Juli 2014 angerechnet werden. Wir müssen mit der SPD im parlamentarischen Verfahren noch genau klären, wie wir die Arbeitslosigkeit definieren und wie lange sie anrechenbar sein soll. Auch beim Rentenpaket gilt: Kein Gesetz kommt aus dem parlamentarischen Verfahren so heraus wie es hineingegangen ist." Das Unwohlsein in der Fraktion verstehe er, sagte Brinkhaus weiter: "Wir müssen heute den Jungen sagen, dass sie bis 67 arbeiten müssen und bei den ganz Jungen hege ich Zweifel, ob die 67 als Altersgrenze überhaupt ausreichen. Bei allem Verständnis für die Betroffenen der Rente mit 63, wir dürfen kein falsches Signal abgeben, das den übergeordneten Zielen in der Rentenpolitik widerspricht." In Bezug auf die Rente mit 67 stellten sich grundsätzliche Fragen, so der Christdemokrat: "Die finde ich viel spannender als die Rente mit 63: Wie schaffen wir rbeitsbedingungen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, bis 67 im Betrieb zu bleiben? Wir müssen darauf achten, dass die Beschäftigten nicht frühzeitig physisch oder psychisch zu erschöpft sind. Eine wichtige Frage hat Carsten Linnemann von der Mittelstandsvereinigung aufgeworfen: Wie schaffen wir rechtliche Rahmenbedingungen, dass Arbeitnehmer nach Renteneintritt weiter befristet arbeiten dürfen und der Arbeitgeber auch etwas davon hat? Linnemann hat vorgeschlagen, die Sozialversicherungspflicht in solchen Fällen einzuschränken."

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