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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar "Teppichmörder" kommen auf Bewährung frei Zweite Chance HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Die Forderung, dass Verbrecher hart bestraft werden müssen, ist oft zu hören. Sie geht uns allen schnell und leicht über die Lippen. Vor allem dann, wenn besondere Brutalität im Spiel war, Menschen missbraucht, schwer verletzt oder sogar ermordet wurden, ertönt der Ruf nach Wegsperren - am liebsten für immer. Doch ganz so einfach, wie es am Stammtisch formuliert wird, dürfen wir uns das nicht machen. Eine Gesellschaft, die dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde verpflichtet ist, muss Verurteilten die Chance einräumen, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Sie muss dafür sorgen, dass Straftätern die Möglichkeit zur Resozialisierung gegeben wird. Dabei darf allerdings nicht das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gefährdet werden. Eine zweite Chance nach 15 Jahren Haft erhalten nun auch eine Frau und zwei Männer aus Paderborn, die 1997 den sogenannten Teppichmord begangen haben. Empörung darüber ist nicht angebracht. Denn Bewährung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Täter vorgesehen, die zu "lebenslänglich" verurteilt wurden. Das sieht das Strafgesetzbuch ausdrücklich vor. In Panik muss deshalb niemand verfallen. Vor der Entscheidung haben Richter und Gutachter geprüft, ob sie die Freilassung verantworten können. Das Restrisiko muss eine humane Gesellschaft tragen.

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