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Neue Westfälische (Bielefeld): EU-Urteile zu Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter Zeit für Besinnung MATTHIAS BUNGEROTH

Bielefeld (ots)

Dass Bernhard Schüth, langjähriger Organist und Chorleiter der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen, 13 Jahre nach seiner Kündigung wieder an seinen angestammten Arbeitsplatz zurückkehren kann, glaubt der Sprecher des Bistums Essen nicht. Dennoch hat der Kirchenmusiker vor dem EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg viel erreicht. Die europäischen Richter haben festgestellt, dass es nicht ohne weiteres zulässig war, den Kirchenmusiker zu entlassen, weil er als geschiedener Mann mit einer neuen Frau liiert war, mit der er auch bereits ein Kind erwartete, bevor eine Scheidung wirksam war. Das EU-Urteil bedeutet letztlich: Der Einmischung der Kirche in die private Lebensführung ihrer Mitarbeiter, soweit sie nicht mit Führungsaufgaben betraut sind, sind enge Grenzen gesetzt. Das ist auch gut so. Dass die Juristen die Autonomie der Kirche in Deutschland nicht grundsätzlich in Frage stellen, beweist die zweite Entscheidung des Tages, mit der die Kündigung eines Sprechers der Mormonenkirche für rechtens erklärt wurde. Nun ist Zeit für Besinnung. Auf allen Seiten.

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