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Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen

KKH-Online-Seminar informiert über Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Hannover, 22. April 2024 – Pflegende Personen stehen täglich vor der Herausforderung, den eigenen privaten und beruflichen Alltag mit der Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen in Einklang zu bringen. Damit sie auf Dauer nicht selbst körperlich und seelisch beeinträchtigt werden, gibt es die Möglichkeit, sich Auszeiten von der Pflege zu nehmen und über die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege temporäre Betreuungslösungen zu organisieren. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse informiert am Mittwoch, 24. April, von 16:30 bis 18 Uhr in dem kostenlosen Seminar „Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen“ über diese Leistungen der Pflegeversicherung. Teilnehmende erfahren beispielsweise, welche Voraussetzungen es für die Beantragung gibt und wie das Antragsverfahren abläuft. Der digitale Kurs findet in Kooperation mit der famPLUS GmbH statt.

„Pflegende Angehörige leisten enorm viel. Deshalb sollten sie ihre eigene Gesundheit stärken und hin und wieder Abstand vom Pflegealltag gewinnen. In diesen Zeiten gibt es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung für die Versorgung und Betreuung der zu pflegenden Person“, betont Normen Guttandin, Bereichsleiter Pflege bei der KKH. So besteht der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der eine andere Person – eine Nachbarin oder ein Nachbar, ein Freund oder eine Freundin, ein Familienmitglied oder der ambulante Pflegedienst – die Betreuung übernimmt. Hier zahlt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise muss der Pflegebedürftige oder die Pflegebedürftige Pflegegrad 2 erreicht haben. Außerdem übernimmt die Pflegekasse die sogenannte Kurzzeitpflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr mit maximal 1.774 Euro, ebenfalls ab Pflegegrad 2. Der volle Leistungsanspruch gilt allerdings nur dann, wenn dieser noch nicht anderweitig verbraucht oder ausgeschöpft wurde. Anmeldungen für den kostenlosen Kurs – auch für Nicht-KKH-Mitglieder – sind jederzeit im Internet möglich: kkh.de/online-pflegeseminare

Die KKH bietet ihren Versicherten zudem die Möglichkeit, bei einer Präventionsreise neue Kraft zu schöpfen. Die Reisen unseres Partners AKON Aktivkonzept sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen ausgelegt, die im Alltag jemanden pflegen. In verschiedenen Bewegungs- und Entspannungskursen können sich die Teilnehmenden auf ihre eigene Gesundheit konzentrieren und lernen, wie sie sich selbst vor Überlastungen schützen können. Bei einem kostenlosen Seminar erfahren sie außerdem Wissenswertes für den Pflegealltag zu Hause. Weitere Informationen finden Interessierte hier: kkh.de/pflegereisen

Mit rund 1,6 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 7,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.

Beste Grüße
KKH-Pressestelle
Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
 
Telefon 0511 2802-1610
Telefax 0511 2802-1699
  
presse@kkh.de
 www.kkh.de
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