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NABU

Pressemitteilung von DNR, BUND und NABU zum Umweltgesetzbuch: Unzureichende Standards missachten Schutz von Arten und Lebensräumen

Berlin (ots)

In einer heute der Öffentlichkeit vorgestellten
gemeinsamen Stellungnahme der Umweltverbände Deutscher 
Naturschutzring (DNR), Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), 
Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland (BUND) werden eine Reihe von Mängeln im 
Entwurf des Umweltgesetzbuches aufgelistet. Dazu gehören die 
unzureichende Sicherung gefährdeter Biotope, Versäumnisse beim 
Artenschutz, eine kaum erkennbare Vereinheitlichung der 
Naturschutzregeln und zu wenig Transparenz. Zudem fehlt es an einer 
korrekten Umsetzung des Europarechts im Naturschutz. Die Verbände 
forderten im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Anhörung zum 
Umweltgesetzbuch (UGB) eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs.
"Wenn dieses Umweltgesetzbuch so kommt wie es jetzt vorliegt, dann
werden weder die grundlegenden Standards des Umwelt- und 
Naturschutzes gewahrt, noch werden wichtige aktuelle 
Herausforderungen wie der Klimawandel ernst genommen", sagte 
DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. "Bereits die Zielbestimmungen 
lassen den Schutz unserer Natur und damit unserer Lebensqualität zum 
bloßen Lückenbüßer verkommen, der künftig nur dann Bedeutung erlangt,
wenn er nicht mit anderen Belangen kollidiert. Das ist nicht 
hinnehmbar", so Röscheisen.
Die Verbände warnen insbesondere davor, die sogenannte 
Eingriffsregelung, die Kompensationsmaßnahmen für zerstörte Natur 
vorsieht, zu schwächen.
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Es muss bundesweit garantiert 
bleiben: Wer Natur und damit Lebensqualität für Mensch, Tier und 
Pflanze zerstört, muss sie auch wieder neu schaffen. Der Entwurf des 
Umweltgesetzbuches enthält leider umfangreiche Möglichkeiten für 
einen laschen Umgang mit diesem Grundsatz. Ein finanzieller 
Ablasshandel ist aber das Letzte, was die Natur braucht."
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Das Umweltgesetzbuch muss 
kommen, da sind wir uns alle einig. Noch ist es für Verbesserungen 
nicht zu spät. Eingearbeitet werden müssen vor allem noch die 
Grundsätze einer umweltfreundlichen Landwirtschaft und bessere 
Regelungen zum Gewässerschutz. So sind die bisher vorgesehenen 
Schutzareale an Gewässern viel zu klein. Ein effektiver 
Gewässerschutz vor Phosphateinträgen erfordert Schutzstreifen von 
mindestens zwanzig Metern Breite. Innerhalb dieser Areale müssen der 
Einsatz von Pflanzen- und Tiergiften sowie die Düngung verboten 
werden."
Bis zur Abstimmung im Bundeskabinett Mitte Juli müsse der Entwurf 
des UGB deutlich nachgebessert werden. Für die Anhörung des 
Bundesumweltministeriums vom 17. bis 19. Juni 2008 in Berlin 
kündigten die Verbände weitere Vorschläge dazu an.
Die Kurzfassung der gemeinsamen Stellungnahme zum UGB finden Sie 
im Internet unter: www.dnr.de, www.bund.net, www.nabu.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

DNR: Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel. 0160-97209108
BUND: Dr. Gerhard Timm, BUND-Geschäftsführer, Tel. 0170-4042897.
NABU: Magnus Herrmann, Tel.: 030-284984-1618.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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