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Korrektur der Greenpeace-Presseerklärung vom 18. Dezember 2006: Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Embryonen-Patent wird morgen in erster Instanz vor der Einspruchskammer des EPA verhandelt

München (ots)

Korrektur der Presseerklärung vom 18. Dezember
2006:
Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Patent auf menschliche 
Keimzellen und Embryonen wird morgen in erster Instanz vor der 
Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes verhandelt und 
voraussichtlich entschieden - nicht in der Großen Beschwerdekammer, 
wie in der Presseerklärung heute um 10.30 Uhr stand. Bitte 
entschuldigen Sie den Fehler.
Greenpeace stellte heute eine neue Dokumentation über Patente auf 
menschliche Embryonen und Gene, Tiere und Pflanzen vor, die das 
Europäische Patentamt (EPA) in den Jahren 2005 und 2006 erteilt hat. 
Dabei verstieß die Behörde oftmals gegen die Patentgesetze. Der 
Anlass für die Skandal-Dokumentation: Die Einspruchskammer des EPA 
wird morgen in erster Instanz über ein Patent zur Verwertung 
menschlicher Embryonen verhandeln und voraussichtlich entscheiden, 
gegen das Greenpeace Einspruch eingelegt hatte.
Das Patent (EP 1121015) von zwei Forscherinnen, die mit dem 
schwedischen Biotechnologieunternehmen Vitrolife kooperieren, umfasst
ein Verfahren zum Tiefkühlen menschlicher Embryonen und Keimzellen 
für die künstliche Befruchtung oder Stammzellforschung. Dabei wurden 
die Embryonen und Keimzellen selbst mitpatentiert. Ein ähnliches 
Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle zur kommerziellen 
Verwertung von Embryonen hat das Bundespatentgericht am 5. Dezember 
nach einer Klage von Greenpeace in wesentlichen Teilen widerrufen.
"Patente auf Leben haben weniger mit Forschung als mit 
wirtschaftlichen Interessen zu tun", sagt Patentexperte Christoph 
Then von Greenpeace. "Die Kommerzialisierung von menschlichem Leben 
darf über Patente nicht gefördert werden." Ähnlich dem Patent von 
Oliver Brüstle setzt das Vitrolife-Patent den menschlichen Embryo mit
einer technischen Erfindung gleich und bestätigt einen 
Monopolanspruch zu seiner wirtschaftlichen Nutzung.
Das kommerzielle Interesse an Patenten führt dazu, dass auch 
ethische und rechtliche Grenzen bei Patentvergaben überschritten 
werden. Die Greenpeace-Dokumentation zeigt, dass das EPA in den 
Jahren 2005 und 2006 auf menschliche Gene 472 Patente, auf Tiere 117 
Patente und auf Pflanzen 241 Patente vergeben hat. Dabei hat das EPA 
in mehreren Fällen gegen die Gesetze verstoßen und Patente erteilt, 
die ethisch nicht vertretbar sind.
Zu diesen Fällen zählt das Krebs-Affen-Patent EP 811061. Es 
umfasst auch Schimpansen, die mit menschlichen Krebsgenen manipuliert
werden sollen. In die Tiere, die von Wissenschaftlern aus Belgien und
Deutschland beansprucht werden, sollen Gene eingebaut werden, die 
vielfältige Krebskrankheiten wie Gebärmutter-, Brust-, 
Speicheldrüsen-, Knochen-, Haut-, und Blutkrebs auslösen können. 
Greenpeace wird auch gegen dieses Patent Einspruch einlegen.
Christoph Then: "Das Patent für Krebs-Affen zeigt, welche 
perversen Entwicklungen das Patentamt fördert, weil klare rechtliche 
Grenzen fehlen. Hier wird nicht nur das Recht beansprucht, an Affen 
zu forschen, sondern die kranken Tiere sollen als patentgeschütztes 
Produkt gewinnbringend gehandelt werden. Es gibt kein wirksames 
Verbot für derartige Patente." Greenpeace fordert die Neuverhandlung 
der EU-Patentrichlinie und ein umfassendes Verbot der Patentierung 
von Lebewesen und ihren Genen.
Achtung Redaktionen: Die Verhandlung am EPA findet am Dienstag, 
19.12.2006, um 9.00 Uhr in Raum 2456 in der Bayerstraße 34 in 80335 
München statt. Für Rückfragen erreichen Sie  Dr. Christoph Then, Tel.
0171-8780 832, und Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870 
6647. Internet: www.greenpeace.de, www.greenpeacefoto.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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