Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

Wiesbaden (ots)

Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online - auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für stationäre Supermärkte. "Das heißt, dass sie alle Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der Verpackung stehen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße informieren."

Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. "Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein", erklärt Rempel. "Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft." Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. "Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht", warnt Rempel.

Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. "Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten", sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren - auch Lebensmittel - können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Käuferinnen und Käufer.
  • Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht.
  • Auch speziell auf Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden - es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht an.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter
  • 01.08.2023 – 10:20

    Biene, Huhn oder Ziege im Garten: Geht das?

    Wiesbaden (ots) - Selbst gesammelte Frühstückseier oder der eigene Honig: Für viele Menschen ist das ein Traum, auch in der Stadt. Hier gelten für die Nutztierhaltung jedoch besondere Regeln - und die sind oft strenger als für Haustiere, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Einige landwirtschaftliche Nutztiere können gut in der Stadt leben - ähnlich wie ein Hund oder eine Katze. "Dabei müssen sie artgerecht ...

  • 25.07.2023 – 10:45

    Plötzlich Halteverbot: Autos können abgeschleppt werden

    Wiesbaden (ots) - Der große Schreck nach zwei Wochen Sommerurlaub: Die Stadtverwaltung hatte vor dem Haus ein mobiles Parkverbot eingerichtet und alle Autos abschleppen lassen. Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, sollte während der Abwesenheit eine Vertrauensperson nach dem Fahrzeug schauen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Ob Bauarbeiten, Umzug oder Straßenfest: Wo das Parken heute noch ...

  • 18.07.2023 – 11:45

    Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen beachten

    Wiesbaden (ots) - Wer mit Hund verreist, benötigt auch für den Vierbeiner Papiere. Die EU-Länder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter Umständen in Quarantäne - und das kann teuer werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Ob ein europäisches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzerinnen und -besitzer sollten sich frühzeitig informieren, welche ...