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Endspurt für die Steuererklärung 2015: Es lohnt sich!

Saarbrücken (ots)

   - Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Jahr 2015 beim 
     Finanzamt eingereicht werden
   - CosmosDirekt erklärt welche Versicherungsprämien bei der Steuer 
     geltend gemacht werden können.

Die Steuererklärung - nicht gerade ein beliebtes Thema, wenn der Frühling an Wochenenden nach draußen lockt. Doch genau jetzt ist dafür höchste Zeit: Am 31. Mai endet die Frist zur Einreichung, daher senden die meisten ihre Unterlagen in diesem Monat ein. Der Aufwand lohnt sich. Im Durchschnitt erstatten die Finanzämter jährlich rund 875 Euro pro Person.(1)

Welche Policen versprechen Steuerrückzahlung?

"Bei der jährlichen Einkommensteuer können alle Versicherungen gelten gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit", erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Vorsorgesparer mit einer Riester- oder Basisrente (Rürup) können mit ihrer Steuererklärung auf lohnende Rückzahlungen hoffen.

Darüber hinaus lassen sich Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- sowie die Unfallversicherung steuerlich absetzen. Auch Rechtsschutz-, Kranken- und Zahnzusatzversicherungen können geltend gemacht werden. Allerdings nur, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung unter der gesetzlichen Jahres-Höchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Beiträge für die Wohngebäude- und Kaskoversicherung sind dagegen gar nicht anrechenbar: Sie werden als Sachversicherungen eingestuft, die nicht absetzbar sind.

Riester-Rente: Von Zulagen und Steuererstattungen profitieren

Wer bis zum Rentenbeginn mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, tut das steuerfrei: "Die Beiträge für seinen Vertrag zahlt der Sparer aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst", so Michael Greifenberg. Möglicherweise zu viel gezahlte Steuern werden nachträglich vom Finanzamt erstattet; so bleiben die Riester-Beiträge steuerfrei. Ein weiteres Plus dieser Altersvorsorge: Wer vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen gespart hat, bekommt jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Noch stärker werden Familien gefördert: Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 Euro gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die investierte Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Bereits gewährte Zulagen werden bei der Rückerstattung verrechnet. "Vor allem Singles und Paare ohne Kinder haben große Chance auf eine Rückzahlung", sagt Michael Greifenberg.

Basisrente: Mehr als drei Viertel der Beiträge steuerlich absetzbar

Besserverdiener und Selbstständige profitieren bei einer Altersvorsorge mit der Basisrente von einer hohen staatlichen Förderung. In 2015 können Alleinstehende bis zu 22.172 Euro (Verheiratete bis zu 44.344 Euro) bei der Steuererklärung geltend machen und 80 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen. Hierzu müssen die geleisteten Beiträge in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen werden. Die maximalen Beträge werden noch um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständigen Versorgungseinrichtungen vermindert.

Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung absetzen

Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Jedoch gelten auch hier die Höchstgrenzen von 1.900 Euro für Angestellte und Beamte und 2.800 Euro für Selbstständige, nach Abzug der jährlichen Beiträge für Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung.

Tipp: Wer vom Finanzamt Geld zurück erhält, kann dies zur Aufstockung der Altersvorsorge nutzen. Vielen Anbieter ermöglichen zusätzliche Einmalzahlungen.

(1) Statistisches Bundesamt 2016: http://ots.de/LywWt

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/steuertipp-2016

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

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Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Nicole Canbaz
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