Alle Storys
Folgen
Keine Story von CosmosDirekt mehr verpassen.

CosmosDirekt

CosmosDirekt Versicherungstipp: Haftung bei Autobränden

Saarbrücken (ots)

Wussten Sie eigentlich, dass viele Hausratversicherungen für verbrannte Gegenstände in Fahrzeugen haften?

Seit Wochen setzen Brandstifter in Berlin Fahrzeuge in Brand - und auch in anderen deutschen Großstädten gibt es immer wieder Trittbrettfahrer. Welche Schäden durch die Versicherung im Ernstfall abgedeckt sind und welche nicht, zeigt CosmosDirekt:

   - Brandschäden am eigenen Fahrzeug, einzelnen Fahrzeugteilen oder 
     Fahrzeugzubehör sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. 
     Springt die Versicherung ein, muss der Versicherte nicht mit 
     einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der 
     Regel wird nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert
     ersetzt. Deshalb bei Neufahrzeugen am besten eine 
     Kaskoversicherung mit einer möglichst langen 
     Neupreisentschädigung vereinbaren.
   - Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy, Brille oder ein mobiles 
     Navigationsgerät sind nicht über die Kaskoversicherung 
     abgedeckt. Aber bei vielen Hausratversicherungen sind die dort 
     versicherten Gegenstände, wenn sie vorübergehend im Auto liegen,
     bei einem Brand versichert.
   - Wird ein Wagen nicht angezündet, sondern mutwillig zerkratzt, 
     verbeult oder mit Farbe beschmiert, zahlt nur die Vollkasko. 
     Eine Ausnahme sind zerstörte Scheiben oder Scheinwerfer, hier 
     springt auch die Teilkasko ein.

Ihre Ansprechpartner:

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CosmosDirekt
Weitere Storys: CosmosDirekt