Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schertz Bergmann Rechtsanwälte mehr verpassen.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

PRESSEERKLÄRUNG zu Till Lindemann
Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann ein

Berlin (ots)

Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, veröffentlichte die YouTuberin Kayla Shyx nur wenige Tage später, nämlich am 05.06.2023, ein YouTube-Video, in dem sie unter Berufung auf Shelby Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Till Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe. Diese Anschuldigungen wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und fanden weltweit Beachtung.

Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.

Nach Eingang der Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren unter dem Az. 284 Js 1412/23 wegen möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein. Ausweislich der Ermittlungsakte wurde u.a. die YouTuberin Kayla Shyx zu ihren öffentlichen Anschuldigungen befragt.

Mit Verfügung vom 29.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu.

Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Auch dort ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht mehr gegeben.

Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt

"Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran."

Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.

Berlin, den 29. August 2023

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke
Gercke Wollschläger Rechtsanwälte PartG mbB
Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
E-Mail: info@gw-strafrecht.de
Tel. 0221/476 706-0

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Weitere Storys: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
  • 17.08.2023 – 17:44

    Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

    Berlin (ots) - Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze. Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt hatte, dass sie unserem Mandanten Till Lindemann persönlich nichts vorzuwerfen habe, hat jetzt das Landgericht Hamburg zudem mit Beschluss vom 15.08.2023 (Az. 324 O 256/23) ...

  • 16.08.2023 – 13:18

    PRESSEERKLÄRUNG ZU TILL LINDEMANN / Schertz Bergmann Rechtsanwälte erwirkt für Till Lindemann eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR (www.tagesschau.de)

    Berlin (ots) - Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt: 1. Bereits mit Pressemitteilung vom 11.08.2023 hatten wir darüber berichtet, dass das Landgericht Hamburg gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Berichterstattung vom 17.07. und 18.07.2023 (Online und Print) sowie gegen den ...

  • 15.08.2023 – 13:59

    SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Schertz Bergmann

    Berlin (ots) - DER SPIEGEL ist mit seinem Versuch, der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte Teile einer für ihren Mandanten Till Lindemann veröffentlichten Presseerklärung gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert. DER SPIEGEL hatte in einem langen Beitrag zur Rechtfertigung seiner Berichterstattung zuletzt selbst erklärt: "Die jüngste Pressemitteilung der von Lindemann beauftragten Kanzlei Schertz Bergmann ...