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Gesamtverband Pressegroßhandel

Bundesverband Presse-Grosso sieht Vertriebssystem gefährdet

Köln (ots)

   - Grosso-Verband bedauert Urteil des Landgerichts Köln 
   - "Überallerhältlichkeit vielfältiger Pressesortimente im 
     Einzelhandel gefährdet" 
   - Presse-Grosso gemeinsam mit Verlegerverbänden für 
     gesetzliche Regelung

Die Entscheidung des Landgerichts Köln in der Frage der kartellrechtlichen Bewertung des zentralen Verhandlungsmandats des Bundesverbandes Presse-Grosso bietet nach Ansicht des Ersten Vorsitzenden des Verbandes, Frank Nolte, "Anlass zur Sorge aber nicht zur Dramatisierung". Der Richterspruch im Rechtsstreit der Bauer Media Group gegen den Verband stelle lediglich eine Etappe auf dem unverrückbar weiter zu verfolgenden Weg dar, das unabhängige neutrale Pressevertriebssystem in Deutschland zukunftsfest zu machen, "nicht mehr, aber auch nicht weniger", erklärte Nolte am 14. Februar in Köln unmittelbar nach der Verhandlung. Die Branche habe sich einen anderen Ausgang in der ersten Instanz gewünscht.

Nolte kündigte an, der Verband werde voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehen. Allerdings sei noch die schriftliche Begründung des Kölner Urteils genau zu analysieren. Nolte bedauerte, dass das Landgericht den Vollstreckungsschutzantrag des Verbandes zurückgewiesen habe. Somit sei das Urteil durch den Verlag vorläufig vollstreckbar. Nicht zuletzt aus diesem Grund bestehe jetzt unmittelbar politischer Handlungsbedarf.

Nolte äußerte sich enttäuscht, dass sich das Gericht nicht der Auffassung des Presse-Grosso, der Verlegerverbände und mit Ausnahme des Hauses Bauer aller übrigen Verlage angeschlossen habe, im zentralen Mandat des Bundesverbandes zur Verhandlung und Vereinbarung einheitlicher Handelsspannen ein unverzichtbares Essential des neutralen verlagsunabhängigen Pressevertriebssystems zu konstatieren und zu bestätigen. "Wir werden aber an unserer Rechtsauffassung festhalten. Der Verband führt zentrale Verhandlungen für branchenweit einheitliche Konditionen und Leistungen nicht als Selbstzweck." Vielmehr agiere er so im Auftrag der Grossisten und in Verantwortung für das Solidarsystem. "Hier geht es einzig und allein um den Public Value des Pressevertriebs für die Gesellschaft."

Der Hamburger Großverlag hatte Klage gegen den Bundesverband Presse-Grosso eingereicht, weil er sich durch das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes in der Ausübung seiner unternehmenspolitischen Ziele behindert sieht. Der freie Marktzugang für alle Verlage zu vergleichbaren Konditionen und Leistungen sei jedoch das höherrangigere Gut im Verhältnis zu Partikularinteressen, so Nolte. Die Branche habe keine Leistungsprobleme. Wenn Verlage bilateral mit einzelnen Grosso-Unternehmen verhandelten, werde die Neutralität des Systems "ernsthaft gefährdet." Es müsse dann unterstellt werden, dass marktbeherrschende Verlage ihre individuellen Interessen durchsetzen, wohingegen kleinere und mittlere Verlage wenig Verhandlungsmacht aufbauen können. Ihre gleichrangige Marktchance, neue Titel beim Publikum durchzusetzen, würde ausgehöhlt. "Dem Solidarsystem des Grosso und seiner Netzneutralität drohten dann irreversible Schäden."

Der Vorsitzende stellte heraus, die Branche werde sich weiter für ihre Sicht engagieren, das Zentralmandat als wettbewerbsrechtlich neutral zu verstehen und anzuerkennen. Die Presse-Grossisten seien zur Gleichbehandlung aller Marktpartner verpflichtet, um dem Grundrecht der Gewährleistung von Pressevielfalt zur Geltung zu verhelfen. "Es ist absurd", resümierte Nolte, "daraus einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu konstruieren."

Wie der Verbandsvorsitzende feststellte, hätten alle Verlage zuletzt neue Vereinbarungen bis 2018 mit dem Presse-Grosso getroffen sowie verbindliche medienpolitische Zusagen gemacht. Selbst der Bauer-Verlag habe auf Basis der neuen, nochmals für die Verlage deutlich verbesserten Konditionen Gleichbehandlung verlangt. "Der Gesprächsfaden ist nicht abgerissen", unterstrich er.

Nach Noltes Überzeugung wird der Kölner Richterspruch in der Politik mit hoher Aufmerksamkeit registriert werden. Die Überlegungen und konkreten Schritte mit dem Ziel einer politischen Absicherung eines unabhängigen Pressevertriebssystems würden mit dem Kölner Urteil signifikant an Relevanz und Dringlichkeit gewinnen. Wirtschafts- und presserechtlich sei der besondere staatliche Schutz des Systems nicht nur möglich, sondern jetzt geboten. Der Vorsitzende verwies auf die gemeinsame Pressemitteilung der Branchenverbände VDZ, BDZV und Bundesverband Presse-Grosso vom selben Tage zum Erhalt des bewährten und durch Branchenvereinbarungen getragenen Pressevertriebssystems. Danach stimmen diese in ihrer Auffassung überein, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich wird, die das Verhandlungsmandat der Verbände über Konditionen und Leistungen rechtlich absichert. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Bundesministern und weiteren Politikern derzeit unterbreitet.

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de

Original-Content von: Gesamtverband Pressegroßhandel, übermittelt durch news aktuell

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