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Bußgeld von 535 Mio. Euro gegen die Porsche AG - Auch zivilrechtliche Klagen sind erfolgreich

Bremen/Stuttgart (ots)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 07. Mai 2019 entschieden, dass die Porsche AG ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen muss. Da Porsche auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet hat, ist der Bescheid rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft begründet das Bußgeld mit einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das führte laut der Staatsanwaltschaft dazu, dass der Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen, die ab 2009 produziert wurden, nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in diesem Zusammenhang Porsche 2017 und 2018 zum Rückruf von über 80.000 Fahrzeugen der Modelle Cayenne und Macan aufgefordert, da diese illegale Abschalteinrichtungen enthielten, die zu einem erhöhten Stickstoffausstoß führen könnten. Zivilrechtliche Ansprüche, die wegen des Inverkehrbringens von Fahrzeugen mit illegalen Abschaltvorrichtungen bestehen, werden bundesweit parallel dazu verfolgt. Der Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte weist auf diese Ansprüche ausdrücklich hin: "Betroffene Kunden müssen wissen, dass der Dieselskandal bei Porsche nicht nur ordnungsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen hat. Porsche wurde bereits von mehreren Landgerichten dazu verurteilt, manipulierte Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten."

Das 531 Millionen Euro-Bußgeld berechnet sich aus dem wirtschaftlichen Vorteil, den Porsche durch den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge hatte, und den Einsparungen, die durch den Verzicht auf den Einbau legaler Emissionskontrollsysteme erzielt wurden. Abgezogen wurden hierbei Kosten, die Porsche bereits für den Umbau der betroffenen Fahrzeuge aufgewandt hat. Die übrigen 4 Millionen Euro ergeben sich aus der Ahndung der Ordnungswidrigkeit. Porsche soll die 535 Millionen Euro innerhalb von sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg zahlen. Anwalt Murken-Flato meint dazu: "Während der Staat mit dem Mittel der Geldbuße nunmehr Gewinne aus dem Verkauf illegaler Fahrzeuge abschöpft, haben Porsche-Kunden das Recht, ihren ganz persönlichen Schaden zivilrechtlich von Porsche ersetzt zu bekommen."

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätigen Kanzleien, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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