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Dieselskandal: Klage als Anspruchshäufung gegen VW eingereicht - Widerruf Autokredit und Schadensersatz

Hamburg (ots)

HAHN Rechtsanwälte hat jetzt gegen Volkswagen eine Klage als sogenannte Anspruchshäufung beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Dabei werden Ansprüche auf Rückabwicklung eines Autokreditvertrages gegen die VW Bank GmbH mit Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen AG als Hersteller kombiniert. Dabei handelt es um eine sogenannte Anspruchshäufung, deren Voraussetzungen in Paragraph 260 ZPO normiert sind. Vorliegend klagt der Inhaber eines VW Tiguan TDI. "Die Anspruchshäufung in einem Klagverfahren gegen zwei VW-Gesellschaften kann für einen rechtsschutzversicherten Mandanten einen besonderen Charme haben", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der Kläger hemmt durch Einreichung der Klage neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Autokredits auch die Verjährung bezüglich seiner Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller des abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges. Somit verbleibt dem Kläger eine weitere Chance, falls seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Autokredits gerichtlich nicht durchgesetzt werden sollten", ergänzt Hahn. Bei Schadensersatz gegen VW als Hersteller beim Einbau des EA 189-Motors droht der Eintritt der Verjährung bereits zum 31.12.2018.

"Die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs gegen VW über das neue Musterfeststellungsverfahren halten wir in der Regel für nicht zielführend", sagt Hahn weiter. "Das Musterfeststellungsverfahren selbst dürfte sich bei zwei bis drei Instanzen allein über mindestens fünf Jahren hinziehen. Bis dahin hätte das abgasmanipulierte Dieselfahrzeug im Regelfall etwa 100.0000 km mehr auf der Uhr. Wegen des Volkswagen zustehenden Wertersatzes für gefahrene Kilometer wäre der Schadensersatzanspruch dann bereits "abgefahren" und nicht mehr werthaltig Deswegen halten wir schon wegen der langen Zeitdauer das Musterfeststellungsverfahren bei der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen von Dieselfahrern für eine gefährliche Mogelpackung", meint Hahn.

"Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, müssen sich Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach unserer Auffassung nicht einmal einen Wertersatz für gefahrene Kilometer anrechnen lassen", sagt Hahn weiter. "Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist dann, dass Autobesitzer ihr mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren sind. Ob ein Schadensersatzanspruch gegen den Dieselhersteller oder eine Rückabwicklung eines Autokredits nach Widerruf erfolgversprechender ist oder möglicherweise eine Kombination beider Ansprüche, muss im Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 2.000 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits positive Urteile von sieben deutschen Landgerichten vor. HAHN Rechtsanwälte haben jüngst beim Landgericht Hamburg ein für den Verbraucher positives Versäumnisurteil erstritten. Durch den Widerruf eines Autokredits können auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Kanzleikontakt:


Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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