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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank sind noch heute widerrufbar

Bremen (ots)

Für Kreditnehmer der Bremer Landesbank die nach dem 10.06.2010 ein Darlehen abgeschlossen haben, besteht in vielen Fällen ein "ewiges Widerrufsrecht", d. h. die betroffenen Verträge können jederzeit widerrufen werden. HAHN Rechtsanwälte liegen Verträge aus den Jahren 2010 und 2011 vor, in denen die Bremer Landesbank ein veraltetes und fehlerhaftes Belehrungsmuster für Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Wegen der Belehrungsmängel hat die in den Verträgen genannte Frist für den Widerruf nie zu laufen begonnen. Betroffene Verbraucher können diese Verträge deshalb noch heute rückabwickeln und damit vor allem bei Immobilienfinanzierungen sehr viel Geld sparen.

Totgesagte leben länger: Der Bundestag hatte auf Druck der Bankenlobby das teilweise Aus für den Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten beschlossen. Der Widerruf von zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 geschlossenen Immobilienkrediten war nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Der Widerrufsjoker für Verträge ab dem 11.06.2010 gilt aber fort, sofern die Banken die Verbraucher weiterhin fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrten - so wie dies die Bremer Landesbank bis ins Jahr 2011 hinein getan hat. In den Belehrungen wird zwar die Widerrufsfrist genannt, allerdings versehen mit einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen". Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.07.2016 (Az.: XI ZR 564/15) entschieden, dass diese Art der Belehrung undeutlich und damit gesetzeswidrig ist, da sie den falschen Eindruck erwecke, es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in seinem Fall geltende Frist selbst festzustellen.

Kreditnehmer mit Verträgen ab dem 11.06.2010 haben deshalb sehr oft noch die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen und in ein zinsgünstigeres Darlehen umzuschulden. Der finanzielle Vorteil für den widerrufenden Kreditnehmer ist regelmäßig auch deshalb groß, weil die Bank infolge der Rückabwicklung Zinsvorteile an den Kreditnehmer herausgeben muss, die sie erwirtschaftet hat. Sogar bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können über das Widerrufsrecht noch nachträglich von der Bank herausverlangt werden. "Alle Bankkunden die Ihren Kreditvertrag ab dem 11.06.2010 mit der Bremer Landesbank abgeschlossen haben, sollten fachanwaltlich überprüfen lassen, ob ein Widerrufsrecht fortbesteht" rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-711-2468511
E-Mail:
lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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