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BG BAU: Unfallschutz für Hilfe bei Hochwasserkatastrophe

BG BAU: Unfallschutz für Hilfe bei Hochwasserkatastrophe
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Berlin (ots)

Der Baggerfahrer, der den Abfluss der Steinbachtalsperre freischaufelte, ist einer von ihnen: Viele Unternehmen und Freiwillige aus der Bauwirtschaft leisteten Nothilfe in den ersten Stunden nach der Hochwasserkatastrophe in Deutschland. Und sie helfen jetzt, nach der Flut, bei der Beseitigung von Trümmern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert, wann und wie Helferinnen und Helfer versichert sind.

Wer Hilfe leistet und versucht, andere aus einer Gefahr zu retten oder eine Gefahr für die Allgemeinheit abwendet, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt für alle Ersthelferinnen und Ersthelfer - ob bei Unfällen auf der Autobahn, bei Bränden oder bei Überschwemmungen, wie der aktuellen Hochwasserkatastrophe. Wer in Hochwassergebieten Hilfe geleistet hat und dabei selbst zu Schaden kam, kann sich an die Unfallkassen der jeweiligen Bundesländer wenden.

Seit die Fluten zurückgegangen sind, wird aufgeräumt. Dabei sind Bauunternehmen und Freiwillige mit Berufserfahrungen aus der Bauwirtschaft vielerorts im Einsatz. Wer beispielsweise freiwillig Schutt und Trümmer beseitigt, Wasser- und Energieleitungen repariert oder Zufahrtswege frei räumt, kann als Helferin oder Helfer versichert sein. Die Unfallkassen der einzelnen Bundesländer entscheiden, wann und wie freiwillige Hilfeleistungen bei ihnen versichert sind.

Ein Versicherungsschutz über die BG BAU liegt vor, wenn der Bauunternehmer oder die Bauunternehmerin Tätigkeiten ihrer Beschäftigten anordnen und diese damit im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses tätig werden. Dabei gilt: Auch bei Aufräumarbeiten müssen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden.

Sofern Sie betroffen sind, können Sie Ihren Unfall hier melden.

Als Unternehmer oder Unternehmerin können Sie die Unfälle mit Hilfe der Unfallanzeige melden.

Weiterführende Informationen

Schutz für die, die Menschen in Not helfen

Unfallkassen der Bundesländer

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Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen der BG BAU.

Hintergrund - die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

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