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Kopfverletzungen - Nur ein intakter Helm schützt

Kopfverletzungen - Nur ein intakter Helm schützt
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Berlin (ots)

14.000 Kopfverletzungen registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2007, dabei haben 55 Beschäftigte den Unfall nicht überlebt. Viele Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die Beschäftigten Helme getragen hätten. Auch Helme deren Material durch die UV-Einstrahlung spröde geworden ist, bieten nicht mehr den nötigen Schutz. Darauf weist die BG BAU hin. Gängige Kunststoffhelme aus Polyethylen halten etwa vier bis fünf Jahre. Dann müssen sie ausgetauscht werden.

"Wer auf der Baustelle auf einen intakten Schutzhelm verzichtet, riskiert schlimme, oft sogar tödliche Verletzungen", erklärt Rainer Prestin, Vorstandsvorsitzender der BG BAU. So könne ein Beschäftigter ohne Helm schwer verletzt oder sogar tödlich getroffen werden, wenn ihm zum Beispiel ein Ziegelstein von nur 1,5 Kilogramm Gewicht aus 3,5 Metern Höhe auf den Kopf falle. Denn im Fallen erhöht sich das Gewicht um ein vielfaches. Mit einem Schutzhelm wäre der Getroffene mit einem Schrecken davon gekommen.

Nach den Erfahrungen der Praktiker werden Helme zudem häufig noch nach Ablauf ihrer Lebenszyklen getragen. Das Problem: Das Kunststoffmaterial wird bei Arbeiten im Freien von der Sonneneinstrahlung spröde, da dem Kunststoff durch die UV-Strahlen die Weichmacher entzogen werden. Abhilfe schafft ein zeitiger Austausch. Ein neu entwickelter Helmtyp macht es nun möglich, abzulesen, wie weit der Alterungsprozess fortgeschritten ist.

Der Trend bei den Kopfverletzungen in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt ist in den letzten Jahren steigend. In der Bauwirtschaft ist die Zahl seit 2005 etwa auf dem gleichen Niveau geblieben. Wie die BG BAU betont, ist Helm tragen bei allen Arbeiten in Kopf gefährdeten Bereichen Pflicht. Doch häufig - besonders auf kleinen Baustellen - wird die Helmpflicht immer noch missachtet. Dabei haben über 40 Prozent aller tödlichen Unfälle am Bau Kopfverletzungen als Ursache. Aber auch Unfälle, die nicht tödlich verlaufen, sind zumeist schwer: Knapp 31 Millionen Euro zahlte die BG BAU allein 2007 für Heilbehandlung, Verletztengeld und Rehabilitation an die Unfallopfer mit Kopfverletzungen. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt wurden 2007 über 95.500 Kopfverletzungen am Arbeitsplatz registriert, 165 davon mit tödlichen Folgen.

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Schutzhelme zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass sie auch getragen werden. Vorbehalte mancher Beschäftigter sind nicht angebracht: Für kalte Tage bieten die Hersteller Winterhauben mit Ohren- und Nackenschutz an. Bei Hitze schaffen in der Regel Belüftungsöffnungen im Helm Erleichterung. Dank ständiger Forschung und Weiterentwicklung haben die Helme mittlerweile einen so hohen Tragekomfort, dass sie auch keine Kopfschmerzen verursachen können.

Pressekontakt:

Bernd Kulow, Telefon: 030/85781-554
bernd.kulow@bgbau.de

Thomas Lucks, Telefon: 069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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