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neues deutschland: Kommentar zum gescheiterten Eilantrag von VW vor dem Bundesverfassungsgericht: Glücksfall

Berlin (ots)

Schadenfroh darf man eigentlich nicht sein. Schließlich gilt es als boshaft, sich über das Unglück anderer zu freuen. Aber beim Scheitern Volkswagens vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen einen Sonderprüfer sollte eine Ausnahme erlaubt sein.

Schließlich hätte der Konzern mit einem Erfolg in Karlsruhe vorerst eine weitere Aufklärung des Skandals um manipulierte Abgaswerte in Zigtausend Dieselfahrzeugen des Konzerns verhindert. Dabei profitieren von der Entscheidung der Richter bei weitem nicht nur diejenigen, die einen Sonderprüfer einfordern - kleinere Aktionäre, die wenig zu sagen haben im Konzern. Auch die breite Öffentlichkeit kann nun hoffen, dass das eine oder andere schmutzige Detail darüber zutage gefördert wird, wie es geschehen konnte, dass Dieselfahrzeuge des Konzerns jahrelang die Innenstädte stärker mit Stickoxiden verpesteten, als zunächst angenommen. Und auch unzählige geprellte Verbraucher bekommen durch die Sonderprüfung nun vielleicht ein paar Argumente für eine Schadenersatzklage gegen den Skandal-Autobauer in die Hand.

Also muss man mit Volkswagen wahrlich kein Mitleid haben. Schließlich ist der Schaden, den der Konzern jetzt durch das Urteil erleidet, ein Glücksfall für etliche andere. Und last but not least ist der Wolfsburger Autobauer an allen Konsequenzen letztlich selbst schuld. Er hätte das alles vermeiden können, wenn er gar nicht erst mit der ganzen Betrügerei bei den Abgaswerten angefangen hätte.

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