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Neues Deutschland: zum Lokführerstreik und dem Streikrecht

Berlin (ots)

Wenn man vor Gericht verliert, muss man eben die
Gesetze ändern. Nach diesem Motto simulieren Kritiker des 
Bahn-Streiks derzeit eine Debatte, deren Zweck die Aushebelung der 
Kampfmöglichkeiten von Beschäftigten ist. Kaum weiß SPD-Mann Wend von
wachsendem Druck auf das Streikrecht zu berichten, kommt CDU-Mann 
Meister und bringt eine »gesetzliche Klarstellung«  ins Spiel.
 Was dem einen dabei die Tarifeinheit, ist dem anderen das 
Gemeinwohl. Streiks, die dem Kapital und der Allgemeinheit schaden, 
soll es nicht mehr oder nur in viel geringerem Maße geben dürfen. Um 
des Standorts willen.
 Ähnliche Argumente spielten bereits vor dem sächsischen 
Landesarbeitsgericht eine Rolle. Damals kassierten die Richter die 
Einschränkung des Streikrechts durch die Vorinstanz: Fachgerichte 
könnten Arbeitskampfmaßnahmen nur für rechtswidrig erklären, wenn 
diese offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig sind. Das aber 
sei beim Bahnstreik nicht der Fall.
 Doch die Streikgegner lassen nicht locker. Das Kalkül lautet nun: Je
länger der Bahnstreik, desto geringer die Sympathie für die GDL  und 
desto höher die Bereitschaft zu Grundrechtsabbau durch die Politik. 
Die Beschäftigten sind gewarnt: Sollte die Große Koalition der 
Streikgegner Oberwasser bekommen, bliebe den Gewerkschaften nur noch 
Klassenkampf-Folklore, bei der die Streikgruppe des DGB in 
stillgelegten Stahlwerken Ausdruckstanz gegen Unternehmermacht 
aufführen darf.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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