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Osnabrück (ots)

Kreativität statt Gängelei

Eine Niederlage für den Enkel, ein Sieg für Oskar Schlemmer: Per Gerichtsentscheid ist jetzt klargestellt, dass Einsprüche von Erben nicht länger die kreative Auseinandersetzung mit dem Werk des Bauhaus-Klassikers unterbinden dürfen.

Jahrelang hat vor allem C. Raman Schlemmer mit allerhand Winkelzügen zu verhindern gewusst, was dem künstlerischen Werk Oskar Schlemmers gutgetan hätte: Ausstellungen, Abbildungen, Forschung. Jetzt ist nach Ablauf von 70 Jahren seit dem Tod des Künstlers Gemeinfreiheit erreicht. Das erleichtert alles. Kein Wunder, dass es der Erbe jetzt noch einmal versucht. Wer Rechte geltend machen kann, besitzt Einfluss. Das möchte niemand einfach so hergeben.

Gerade ein Mann wie C. Raman Schlemmer nicht. Leider ist der mit seinen Rechten nie sorgsam umgegangen. Er hat verhindert und geblockt. Mehr nicht. Das dürfte jetzt ein Ende haben. Damit ist Oskar Schlemmer der Kunstwelt und vor allem dem Publikum wiedergegeben. Damit darf auch wieder sein, was gerade das Bauhaus vorgelegt hat, Kreativität ohne Grenzen. Wenn das kein Grund zur Freude ist.

Stefan Lüddemann

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Telefon: +49(0)541/310 207

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