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Neue OZ: Kommentar zu Verkehr
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Busemann

Osnabrück (ots)

Landtag muss die moralische Tragweite prüfen

Wie hoch darf die Messlatte in Sachen Moral und Ethik für Politiker gelegt werden? Bernd Busemann ist mit 0,9 Promille Blutalkohol Auto gefahren und wird für diese Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße bestraft. Fälle wie diese gibt es zu Tausenden in unserem Land, danach geht das Leben für die Übeltäter normal weiter. Und das zu Recht, weil sie die angemessene Strafe erhalten haben.

Politiker haben gleichwohl eine Vorbildfunktion. Im speziellen Fall Busemann gilt das umso mehr, weil sich der CDU-Politiker bekannt vehement für die Verschärfung der Promille-Grenze Richtung 0,3 eingesetzt hat. Aber haben Politiker eine höhere Vorbildfunktion für unsere Gesellschaft als vielleicht Schuldirektoren oder Firmenchefs? Niemand würde von diesen Personen den Rücktritt fordern wegen einer Alkoholfahrt im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Zudem: Moralisch hat die Integrität des Emsländers gelitten. Da hilft es auch nur wenig, dass er sein Handeln als schweren Fehler eingesteht. Aber an der fachlichen Eignung zum Landtagspräsidenten hat sich für Busemann nichts geändert. Wir, die Gesellschaft und vor allem die Medien, haben nicht das Recht, immer sofort und automatisch Konsequenzen zu fordern, die über die für jeden geltende Strafe hinausgehen. Die moralische Tragfähigkeit seiner Person als Landtagspräsident muss in erster Linie Busemann selber prüfen und dann der neue Landtag, der ihn wählt.

Ralf Geisenhanslüke

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