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Neue OZ: Kommentar zu Bundesverfassungsgericht
Bundeswehr
Urteil

Osnabrück (ots)

Ziel verfehlt

Das Bundesverfassungsgericht stiftet mit seinem unglücklichen Beschluss zu einem Bundeswehr-Militäreinsatz im Innern viel Verwirrung.

Einerseits ebnet Karlsruhe überraschend einem inländischen Kampfeinsatz der Truppe den Weg, falls ein Ereignis "von katastrophischen Dimensionen" droht. Was das Gericht darunter aber versteht, bleibt viel zu vage und diffus. Zum Glück betont es zumindest, dass die Bundeswehr nicht gegen Demonstranten eingesetzt werden darf.

Andererseits untersagt das Verfassungsgericht erneut im Falle eines Terrorangriffs nach Vorbild des 11. September 2001 den Abschuss einer entführten Passagiermaschine. Zudem müsste in einem Notfall das Kabinett einem Bundeswehreinsatz zustimmen, was sich in der Praxis aus Zeitgründen als unmöglich erweisen könnte. Und selbst wenn die Regierung rechtzeitig eine Entscheidung fällen könnte, was sollte sie befehlen? Sollen dann Luftwaffen-Piloten eine Geisel-Maschine eskortieren, bis sich der Todespilot auf den Berliner Reichstag oder das Lingener Atomkraftwerk gestürzt hat?

Der Beschluss mag eine juristische Meisterleistung sein. Im Kampf gegen den Terrorismus ist er aber keine Hilfe. Er lässt Regierung und Soldaten im Stich, die als letztes Mittel Gewalt anwenden müssten. Deshalb wird es Zeit für eine Grundgesetzänderung.

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