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Das Recht auf Religionswechsel muss es geben EKD tritt für Freiheit und Lebensrecht von Abdul Rahman ein

Hannover (ots)

Ohne Religionsfreiheit gibt es keine
Menschenrechte. Dies erklärte am heutigen Mittwoch, 22. März, der 
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 
Bischof Wolfgang Huber, im Blick auf das Verfahren gegen Abdul 
Rahman. Religionsfreiheit schließe auch das Recht ein, die Religion 
zu wechseln. Deshalb müsse es gegen das Vorhaben, einen Christen zum 
Tode zu verurteilen, weil er sich zu seinem Glauben bekennt, 
schärfsten Protest geben. Wolfgang Huber forderte die Menschen jeder 
Religionszugehörigkeit auf, für das Leben von Abdul Rahman 
einzutreten.
Nach Medienberichten ist der Afghane Abdul Rahman vor sechzehn 
Jahren, offenbar im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für eine 
internationale Hilfsorganisation, zum christlichen Glauben 
übergetreten. In Afghanistan ist er nun deswegen angeklagt und soll 
zum Tod verurteilt werden. Ihm werde damit die Inanspruchnahme der 
Religionsfreiheit als todeswürdiges Verbrechen vorgeworfen.
Wo es verboten sei, die Religion zu wechseln, werde auch die 
Freiheit der Religion geleugnet, sagte der Vorsitzende des Rates. 
Wenn Religionswechsel sogar mit der Todesstrafe bedroht werde, sei 
jede Grenze überschritten. Deshalb trete die evangelische Kirche für 
die Freiheit und das Lebensrecht von Abdul Rahman ein. Huber erinnert
an die vom Zentralrat der Muslime in Deutschland 2002 veröffentlichte
Islamische Charta. Dort heißt es ausdrücklich, dass die im Zentralrat
vertretenen Muslime das Recht akzeptierten, die Religion zu wechseln,
eine andere oder gar keine Religion zu haben.
Wolfgang Huber erinnert in diesem Zusammenhang, dass vor einem 
Jahr die Christin Zarah Kameli aus Deutschland in den Iran 
abgeschoben werden sollte, obwohl ihr dort Vergleichbares gedroht 
habe wie jetzt Abdul Rahman in Afghanistan. Das christliche 
Bekenntnis sei kein Abschiebungshindernis, war in der damaligen 
Diskussion zu hören. Wer in diesen Tagen gegen die drohende 
Todesstrafe für Abdul Rahman protestiere, müsse auch anerkennen, dass
Menschen nicht in ein Land abgeschoben werden könnten, in dem sie 
wegen ihres religiösen Bekenntnisses an Leib und Leben bedroht sind.
Hannover/Berlin, 22. März 2006
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Hinweis:
Der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, wird sich 
dazu in der morgigen Ausgabe des Tagesspiegels (Berlin) ausführlich 
in einem Namensbeitrag äußern. Der Tagesspiegel wird dazu im Lauf des
Nachmittags eine Agenturmeldung verbreiten.
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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