Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mehr verpassen.

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Mehr Kooperationsfreiheiten für Ärzte

München (ots)

Mit einer Novelle der Berufsordnung (BO) für die
Ärzte in Bayern ging in Memmingen der 58. Bayerische Ärztetag am
Sonntag zu Ende.
Künftig werden sich die zulässigen Formen der ambulanten
ärztlichen Tätigkeit ausweiten und Patienten können bald in
Teilkooperationen mit getrennten Praxissitzen oder in überörtlichen
Gemeinschaftspraxen behandelt werden. Die Bindung des Arztes an einen
einzigen Praxisort ist aufgehoben worden, was die Patientenversorgung
vor allem in strukturschwachen Gebieten Bayerns verbessern soll. Mit
diesen Änderungen wollten die Delegierten die am Deutschen Ärztetag
in Bremen beschlossenen Vorgaben der (Muster-) Berufsordnung
(M-BO)umsetzen, ohne die persönliche Leistungserbringung - eines der
Kernelemente der Freiberuflichkeit - in Frage zu stellen. Bestehen
bleibt für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns die Verpflichtung zur
Niederlassung in eigener Praxis und deren Bekanntmachung durch ein
Praxisschild. Nach dem Sozialgesetzbuch ist künftig auch die Gründung
von Medizinischen Versorgungszentren mit oder ohne angestellte Ärzte
beziehungsweise mit oder ohne Einbeziehung nichtmedizinischer Partner
erlaubt.
Neu ist:
   - Die strikte Bindung an einen Praxissitz ist aufgehoben
   - zwischen ausgelagerten Praxisräumen und Zweigpraxen wird nicht 
     mehr unterschieden  
   - Kooperationen können über mehrere Berufsausübungsgemeinschaften 
     hinweg stattfinden
   - Berufsausübungsgemeinschaften an mehreren Orten sind möglich
   - Kooperationen können auch auf einzelne Leistungen beschränkt 
     werden.
Ausgesprochen hat sich der Ärztetag ferner dafür, dass es Bayerns
Ärzten künftig erlaubt sein soll, ihre Praxen in der Rechtsform einer
GmbH zu führen. Dazu muss nun der Gesetzgeber diejenigen Paragraphen
im Heilberufe-Kammer-Gesetz (HKaG) ändern, die derartige
Ärztegesellschaften gegenwärtig verbieten. Geht es um die
Beschäftigung angestellter Ärzte in Praxen, wird es in Bayern keine
Anstellung von fachfremden Ärzten geben. Hier weicht die bayerische
BO von der M-BO ab.
Einige dieser Neuerungen können erst eingeführt werden, wenn zuvor
das Sozialgesetzbuch V (SGB V), die Ärzte-Zulassungsverordnung und
die Bundesmantelverträge geändert werden.

Pressekontakt:

Pressestelle der bayerischen Ärzteschaft, Mühlbaurstraße 16, 81677
München Bayerische Landesärztekammer: Dagmar Nedbal, Tel. 089
4147-268, Fax 089 4147-202,E-Mail: presse@blaek.de

Original-Content von: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
  • 08.10.2004 – 11:40

    BLÄK: Patienten müssen sich auf neue Strukturen einstellen

    München (ots) - Zehn Monate nach Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), zog Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Bilanz. Nur wenige Ziele des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) seien bislang mit dem GMG in Erfüllung gegangen. Rückläufig seien die Arzneimittelausgaben; in Bayern im ersten Halbjahr 2004 um rund 200 Millionen EUR ...

  • 04.10.2004 – 11:41

    64000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern

    München (ots) - Jahresbilanz der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zum 58. Bayerischen Ärztetag in Memmingen Der zahlenmäßige Aufwärtstrend der bayerischen Ärzteschaft ist nicht zu bremsen. Am 31. Dezember 2003 betrug die Gesamtzahl der bei der BLÄK gemeldeten Ärztinnen und Ärzte 63308 einschließlich der 2873 Ärzte im Praktikum (AiP). Sie erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahreswert ...