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Hessische Unternehmen verstärken Investitionstätigkeit: Zuwachs in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung hessischer Unternehmen belegt sich verbesserndes Investitionsklima in Hessen

Offenbach (ots)

   - 63,2% mehr Neugeschäftsvolumen im ersten Halbjahr 2010 bei dem 
     Wirtschaftsförderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
     (GuW) der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen   
   - Erhöhung der Darlehenshöchstbeträge auf 2 Mio. Euro   
   - Finanzierungsmöglichkeiten nun auch für Immobilien zur Schaffung
     sozialer Infrastruktur   
   - Ausweitung der Zinsvergünstigung auf Existenzgründer

Einen spürbaren Anstieg im Neugeschäft verzeichnete das Kreditprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in der ersten Jahreshälfte: Insgesamt wurden 559 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 99,3 Mio. Euro bewilligt, das sind 63,2% mehr Zusagevolumen als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2009: 391 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 60,8 Mio. Euro). Damit erwies sich die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) erneut als erfolgreiches Förderin-strument zur Finanzierung des langfristigen Kapitalbedarfs bestehender und neu gegründeter kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen.

Durchschnittlich wurden Darlehensmittel in Höhe von 177.600 Euro beantragt. In der ver-gleichbaren Vorjahreshälfte lag die durchschnittliche Darlehenszusage bei 155.500 Euro. Einer der Hauptgründe für diesen spürbaren Zuwachs liegt in der verstärkten Investitionstätigkeit der hessischen mittelständischen Unternehmen. Um das Kreditprogramm noch mehr auf die Bedürfnisse der hessischen Mittelständler zuzuschneiden und damit die Passge-nauigkeit weiter zu verbessern, wurden folgende Programmänderungen vorgenommen:

1. Erhöhung der Darlehenshöchstbeträge

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt nun einheitlich 2 Mio. Euro für alle Verwendungszwecke (Existenzgründung, Investitionen mit Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen und Festigungs-/Erweiterungsinvestitionen). Zuvor betrug er für Existenzgründungen 500.000 Euro; für die Schaffung von zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen und für Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen insg. 1.250.000 Euro.

2. GuW Hessen nun auch für Immobilien zur Schaffung sozialer Infrastruktur und deren Vermietung / Verpachtung

Der Bau von Immobilien mit anschließender Vermietung oder Verpachtung an Dritte ist nun auch über GuW Hessen finanzierbar. Dabei muss es sich aber um Investitionen in die Erhaltung oder Schaffung einer sozialen Infrastruktur handeln. Neben den Antragstellern müssen auch die Pächter oder Mieter die KMU-Kriterien erfüllen. Bei Erwerb von Immobilien und anschließender Vermietung oder Verpachtung an Dritte gilt die Vorgabe einer grundlegenden Sanierung in Höhe von mindestens 10% des Erwerbspreises.

Beispiel: ein Investor baut oder modernisiert ein Ärztehaus oder ein medizinisches Versorgungszentrum in der Stadt oder auf dem Land und vermietet die Räumlichkeiten an Arztpraxen, Apotheken, Physiotherapieeinrichtungen usw.

3. Ausweitung der zusätzlichen Zinsvergünstigung auf Existenzgründer

Die zusätzliche Zinsvergünstigung von 0,4 Prozentpunkten statt 0,2 Prozentpunkten kann nun auch für Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen einer Existenzgründung gewährt werden. Voraussetzung: Finanzierung fließt in sogenannte EFRE-Vorranggebiete (Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie den Odenwaldkreis).

"Die Zahlen belegen, dass die kleinen und mittleren Betriebe in Hessen wieder verstärkt investieren. Mit der Erhöhung der Darlehensbeträge wird diesen Unternehmen in der Auf-schwungphase gezielt geholfen, ihren Kapitalbedarf zu günstigen Konditionen zu decken", so der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch. Der Wirtschaftsminister ermutigte die Unternehmen, über ihre Hausbank eine Finanzierung aus diesem Förderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu beantragen.

Dr. Herbert Hirschler, Sprecher der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, appellierte an die Unternehmen, sich frühzeitig um die Finanzierung ihrer Investitionen unter Einschluss der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zu bemühen. Denn mit diesen neuen Modifikationen stünden den hessischen kleinen und mittleren Unternehmen nun noch umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Investitionsvorhaben zur Verfügung.

Ansprechpartner in der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: 
Norbert Gonsior 
Tel.: 069 / 13 38 50 - 78 16 
E-Mail:  norbert.gonsior@wibank.de

Pressekontakt:

Wolfgang Kuß
Presse und Kommunikation

Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
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Neue Mainzer Str. 52-58
60311 Frankfurt
Tel.: 069/9132-2877
Fax: 069/9132-4335
e-mail: wolfgang.kuss@helaba.de
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