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Andritz AG

EANS-Kapitalmarktinformation: Andritz AG
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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ANDRITZ: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

Graz, 24. März 2021. Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der
Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 119 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, §
3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 114. ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. März 2021 die folgenden Beschlüsse
fasste:


  1. Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
     dem 1. April 2021 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich
     jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die
     Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese
     Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der
     Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich
     ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
     mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
     die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung
     durch Dritte ausgeübt werden.

  2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie
     am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu
     leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem
     durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
     Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.

  3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und
     ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind zu
     veröffentlichen.

  4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
     ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien
     auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
     Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden
     und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
     (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
     oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
     Zwecke ausgeübt werden.


Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 119 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung
gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

Der Vorstand der ANDRITZ AG



Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Andritz AG, übermittelt durch news aktuell

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