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Andritz AG

EANS-News: ANDRITZ AG
VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)

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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - In der 101. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. März 2008 wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 1. Oktober 2008 für den Zeitraum von 30 Monaten zum Aktienrückerwerb bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien) ermächtigt, unter anderem zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, unter anderem zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft http://www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht.

Die 101. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.

Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2008 das "Aktienoptionsprogramm 2008") wurde am 8. März 2011 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.

Am 23. März 2011 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 23. März 2011 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 27. März 2008.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 29. März 2008 gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 30. März 2011 bis 30. April 2012

4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung).

5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: bis zu 1.046.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 2,01% des Grundkapitals der Gesellschaft.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis): EUR 35,44.

7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2008 veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse.

8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.

9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm 2008 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft insgesamt 1.100.000 Optionen eingeräumt. Insgesamt nahmen 75 Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2008 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene), Mitglieder des Vorstands (Papst, Hofmann, Köfler, Hornhofer) zum Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des Vorstands (Leitner) zum Bezug von 50.000 Aktien der Andritz AG berechtigen. Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2008 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind neben den 5 Vorstandsmitgliedern 70 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options Programm und halten insgesamt 1.046.000 Optionen. Jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft http://www.andritz.com veröffentlichen.

Graz, im März 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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