EANS-News: CURANUM AG /
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Unternehmen
München (euro adhoc) - Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der CURANUM AG, München, zum Abschlussstichtag 31.12.2005 fehlerhaft ist:
1. Die CURANUM AG hat im Konzernabschluss zum 31.12.2005 die Bilanzposition
Geschäfts- oder Firmenwert um TEUR 716 zu hoch ausgewiesen. Der Geschäfts-
oder Firmenwert hätte gemäß IFRS 3.51 (a) in dieser Höhe nicht angesetzt
werden dürfen, weil durch den Erwerb eines Geschäftsbetriebes durch die
CURANUM Betriebs GmbH kein Unternehmenszusammenschluss im Sinne dieses
Standards vorlag.
2. Das Unternehmen hat Verbindlichkeiten aus Zinsswaps nicht passiviert. Nach
IAS 39.14 i. V. m. IAS 39.47 (a) hätten diese Verbindlichkeiten
ergebniswirksam in Höhe des beizulegenden Zeitwertes von TEUR 1.363
ausgewiesen werden müssen.
3. Folgende Angaben sind im Konzernahnhang fälschlich nicht gemacht worden:
a) Es fehlte die Angabe, dass der Geschäftsanteil der Alten- und Pflegeheim
Sieglar GmbH von der CURANUM Betriebs GmbH zum Preis von TEUR 25 an die
AVG Altenheim Vermietung Geschäftsführungs GmbH verkauft wurde.
Nach IAS 24.17 hätte dieses Geschäft angegeben werden müssen, weil es
sich bei der AVG Altenheim Vermietung Geschäftsführungs GmbH um ein der
CURANUM AG nahe stehendes Unternehmen handelt. Gemäß IAS 24.1 ist es
Zielsetzung des IAS 24, sicherzustellen, dass die Abschlüsse eines
Unternehmens die notwendigen Angaben enthalten, um das Augenmerk auf die
Möglichkeit zu richten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
eines Unternehmens durch die Existenz nahe stehender Unternehmen sowie
durch Geschäftsvorfälle mit diesen beeinflusst werden kann. Nur mit
Kenntnis der unterlassenen Angabe ist es möglich, den im Anhang
dargestellten Erwerb des Anteils an der Sieglar GmbH (TEUR 2.003) durch
die CURANUM Betriebs GmbH von der AVG Altenheim Vermietung
Geschäftsführungs GmbH am gleichen Tag in diesem Sinne würdigen zu
können.
b) Die CURANUM AG hat über einen Kredit in Höhe von TEUR 3.868, der einem
Vorstandsmitglied in 2005 gewährt wurde, nicht berichtet. Damit liegt
ein Verstoß gegen IAS 24.17 i. V. m. IAS 24.18 (f) vor, der die
Angabepflicht von Geschäften mit Mitgliedern des Managements in
Schlüsselpositionen des Unternehmens normiert.
c) Die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sind nicht angegeben
worden. IAS 32.86 (i.d.F. vom 29.12.2004) verlangt jedoch diese Angaben,
damit ein Vergleich mit den entsprechenden Buchwerten in der Bilanz
möglich ist.
d) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von zwei in der Konzernbilanz
ausgewiesenen Beteiligungen sind fehlerhaft dargestellt. Nach IAS 32.60
(b) (i.d.F. vom 29.12.2004) sind die angewendeten Ansatz- und
Bewertungsmethoden für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten
darzustellen.
e) Es fehlen erforderliche Angaben zur Erläuterung der vorgenommen
Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte. Es liegt ein
Verstoß gegen IAS 36.134 (d) (i) und (ii) vor, der eine Beschreibung
dieser Angaben verlangt.
f) Es fehlt der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste. Dies
verstößt gegen IAS 12.81 (e).
g) Der Betrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten latenten
Steuern wurde nicht in der vorgesehenen Form aufgegliedert. Damit liegt
ein Verstoß gegen IAS 12.81 (g) (ii) vor, der die Angabe dieses Betrages
bezüglich jeder Art temporärer Unterschiede fordert.Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Bettina Pöschl
Tel. +49(0)89-242065-69
E-Mail: bettina.poeschl@curanum.de
Branche: Gesundheitsdienste
ISIN: DE0005240709
WKN: 524070
Index: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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