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DStGB und BayGT zur Unternehmensteuerreform: Kein Spielraum zur Entlastung der Wirtschaft - Gewerbesteuer unverzichtbar - Gemeinden bei Hartz IV dauerhaft entlasten

Berlin (ots)

"Die Städte und Gemeinden sind offen für niedrigere
nominale Steuersätze im Zuge einer Unternehmensteuerreform. "Es muss 
allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der 
Kommunen auch nach einer solchen Reform erhalten und ihre 
Investitionskraft endlich gestärkt wird", sagten der Präsident des 
Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, und der 
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. 
Gerd Landsberg, heute in München. "Wir sehen den politischen 
Handlungsdruck, der sich aus den im internationalen Vergleich hohen 
nominalen Unternehmensteuern ergibt, auch wenn die meisten 
Unternehmen diese nominalen Steuersätze überhaupt nicht zahlen", 
sagten Brandl und Landsberg weiter.
Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen gebe es 
jedoch keinen weiteren Spielraum für die Entlastung der Wirtschaft. 
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will leistungsfähige Kommunen
und einen sozialen Staat. "Sozial kann der Staat aber nur sein, wenn 
er seine eigene Finanzausstattung nicht immer weiter reduziert. Die 
Gleichen, die heute die Entlastung der Wirtschaft fordern, verlangen 
morgen mehr Bildung, mehr Integration, eine bessere Absicherung im 
Alter und mehr Investitionen in Schulen und Forschung. Das 
funktioniert nicht" sagte Brandl. Niedrigere Steuersätze müssen 
deshalb durch eine breitere Bemessungsgrundlage und durch das Stopfen
von Steuerschlupflöchern weitgehend aufkommensneutral ausgeglichen 
werden.
Die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen haben sich erfreulich 
entwickelt und werden sich 2006 bundesweit auf 26,1 Mrd. Euro netto 
erhöhen. Weniger gut hat sich der Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer entwickelt, der auf niedrigem Niveau bei ca. 20,5 
Mrd. Euro verharrt. Auch die Kassenkredite explodieren weiter und 
werden bundesweit im Jahre 2006 auf über 26 Mrd. Euro ansteigen.
Dynamisch entwickeln sich bedauerlicherweise die Ausgaben der 
Kommunen für soziale Leistungen. Lagen sie 2005 bei 35,5 Mrd. Euro, 
so werden sie voraussichtlich 2006 - trotz der Entlastung bei Hartz 
IV - auf 39, 4 Mrd. Euro gewachsen sein. Für eine Entwarnung bei den 
kommunalen Finanzen gibt es also keinen Anlass.
Die Gewerbesteuer ist unverzichtbar für die Städte und Gemeinden. 
"Die Behauptung, sie sei ein zentraler negativer Standortfaktor, ist 
falsch. Sie ist nur ein Baustein im Rahmen unternehmerischer 
Entscheidungen. Viel wichtiger sind eine gut ausgebaute Infrastruktur
und ein positives Lebensumfeld für die Mitarbeiter der Unternehmen. 
Deswegen brauchen wir eine Verstärkung kommunaler Investitionen für 
die Infrastruktur, um diesen wichtigen Standortvorteil für 
Unternehmen zu erhalten und auszubauen" sagte Brandl.
Vor diesem Hintergrund wies Brandl darauf hin, dass der leichte 
Überschuss der bayerischen Gemeinden im letzten Jahr trügerisch sei. 
Entspanntes Zurücklehnen wäre völlig fehl am Platze, allenfalls 
vorsichtiger Optimismus und ein leichtes Durchatmen sei angezeigt. 
Eine große Zahl von Gemeinden, Märkten und Städten verzeichne keine 
oder nur eine geringere Verbesserung auf der Einnahmeseite. 790 
Gemeinden in Bayern seien letztes Jahr nicht in der Lage gewesen, die
vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum 
Vermögenshaushalt zu erwirtschaften. Dies zeige, wie dramatisch die 
Finanzsituation in vielen Gemeinden sei.
"Der leichte Finanzierungsüberschuss in der Gesamtheit beruht in 
erster Linie auf einem drastischen Rückgang der Investitionen", so 
Präsident Brandl. Ein weiterer Abbau der kommunalen Leistungen aber 
könne nicht die Lösung sein. In Bayern seien  die Sozialausgaben 
einerseits seit 1998 um 1 Mrd. Euro angestiegen. Im Gegenzug sind 
allein innerhalb der letzten vier Jahre die Bauinvestitionen in 
Bayern um ebenfalls 1 Mrd. Euro zurückgegangen. "Sollte diese 
Entwicklung nicht gestoppt werden können, werden wir künftig 
praktisch alles in Sozialleistungen stecken müssen." Die Verabredung 
des Bayerischen Gemeindetags mit der Staatsregierung, gemeinsam dafür
zu sorgen, dass die den Kommunen durch Hartz IV zugesprochene 
Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro realisiert wird, sei bares Geld 
wert.
Für Bayern fordert Brandl beim kommunalen Finanzausgleich eine 
bessere Verteilungsgerechtigkeit und eine Vereinfachung des Systems 
staatlicher Förderungen im Wege von Pauschalierungen.
In Hinblick auf die geplante Unternehmensteuerreform sind sich 
DStGB und Gemeindetag einig, dass eine Ausweitung der 
gewinnunabhängigen Elemente bei der Gewerbebesteuerung ein richtiger 
Schritt in Richtung einer Verstetigung der gemeindlichen 
Steuereinnahmen ist. Unternehmen müssten die von ihnen in Anspruch 
genommen kommunalen Leistungen in guten wie in schlechten Zeiten 
mitfinanzieren. Die Feuerwehr muss in jedem Fall fahren, wenn es im 
Unternehmen brennt, egal ob es dem Unternehmen gut oder schlecht 
geht. Der Bayerische Gemeindetag und der Deutsche Städte- und 
Gemeindebund verwiesen dazu auf ein Argumentationspapier mit zehn 
Argumenten für die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der 
Gewerbesteuer.
Abschließend warnten Brandl und Landsberg davor, die 
Unternehmensteuerreform wie auch die geplanten Änderungen bei Hartz 
IV ohne die konsequente Einbindung der Kommunen als dritter föderaler
Ebene in Deutschland umzusetzen.
Das Zehnpunktepapier zur Gewerbesteuer und aktuelle 
Finanzübersicht des DStGB findet sich unter www.dstgb.de

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
und:
Bayerischer Gemeindetag, Wilfried Schober, Pressesprecher, Tel.: 089
36000930 oder 0160 610 40 68

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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