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DStGB: Bund darf Kommunen bei den Unterkunftskosten nicht im Stich lassen

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an
die Bundesregierung, die den Kommunen gegebene Zusage auf Entlastung 
bei Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich einzuhalten. "Wir 
mahnen die noch offene Neuregelung zur Beteiligung des Bundes an den 
Kos-ten der Unterkunft für 2007 an", sagte heute der 
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in  Berlin.
Die kommunalen Belastungen betrugen 2005 13,2 Mrd. Euro, 2006 
werden es, wenn sich die aktuellen Zahlen verfestigen, aktuell 15,5 
Mrd. Euro sein. Davon hat der Bund 2005 rund 3,5 Mrd. Euro übernommen
und wird sich dieses Jahr mit 3,9 Mrd. Euro beteiligen. Das 
entspricht einem Anteil von jeweils 29,1 Prozent. Für 2007 gibt es 
noch keine Regelung.
Dass die Kosten so explodieren, haben nicht die Kommunen zu 
ver-antworten, sondern die Politik, die das Leistungsrecht bei Hartz 
IV teilweise deutlich großzügiger gestaltet hat, als die Regelungen 
in der früheren Sozialhilfe, sagte Landsberg. Mit Hartz IV hat der 
Staat unbeabsichtigt eine Art "Kombiwohnlohn" für Niedrigverdiener 
eingeführt. Das zeigt sich z.B. daran, dass bereits 900.000 Bezieher 
von Erwerbseinkommen zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beziehen. 
In vielen Fällen haben die Berechtigten nur einen geringen Anspruch 
auf das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld II, weil ihr Einkommen 
angerechnet wird. Es verbleibt jedoch häufig ein hoher Anspruch auf 
die von den Kommunen zu finanzierenden Unterkunftskosten.
Der Bund darf seine Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken der 
Kommunen austragen, sondern muss die gegebenen Zusagen einhalten. 
"Die Kommunen sind an der Grenze ihrer Leistungskraft und brauchen 
zum Aufstellen ihrer Haushalte bald Klarheit", erklärte Landsberg 
abschließend.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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