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DStGB: Lärm an der Quelle bekämpfen statt an Symptomen kurieren - Bürokratie und Kosten für Kommunen vermeiden

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der
erforderlichen Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie durch die 
Kommunen ein erneutes Beispiel für den Aufbau unnötiger und 
kostenintensiver Bürokratie. Dies kollidiert mit den berechtigten 
Zielen der EU sowie von Bund und Ländern nach Deregulierung und nach 
Bürokratieabbau.
"Statt den Kommunen vorzugeben, bis zum 18. Juli 2008 
kostenintensive Lärmaktionspläne, insbesondere für 
Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, wäre es viel besser, den Lärm an 
der Quelle zu bekämpfen. In Betracht kommen hier neben besser 
gekapselten Motoren z. B. auch leisere Reifen und neuartige 
Antriebstechnologien für Straßen- und Schienenverkehrsfahrzeuge," 
erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, heute in
Berlin.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass für besonders laute
und stark befahrene Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 
täglich 16 400 Fahrzeugen sowie in Ballungsräumen Lärmkarten zu 
erstellen sind, die die Lärmbelastung im Tages- und Nachtverlauf 
darstellen. Auf der Grundlage der Lärmkarten sollen dann von Städten 
und Gemeinden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im nächsten 
Schritt bis zum Sommer 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden, in 
denen konkrete Maßnahmen zur Lärmbekämpfung entwickelt und aufgezeigt
werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass sich 
bundesweit allein die Planungskosten für einen wirksamen Lärmschutz 
auf ca. 120 Millionen Euro belaufen. Hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass die Kommunen ohnehin ihre Lärmschwerpunkte, insbesondere an 
Hauptverkehrsstraßen, kennen.
Es macht aber keinen Sinn, bei derartig hohen Planungskosten nur 
den Lärm durch Karten und Aktionspläne sichtbar zu machen, wenn der 
Lärm für die betroffenen Anwohner schon angesichts finanzieller 
Umsetzungsmöglichkeiten nicht wirksam bekämpft werden kann. Hier 
fehlt den Kommunen das Geld, um mit Milliardenaufwand in eventuell 
erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. in Ortsumgehungen oder 
in "Flüsterasphalt", zu investieren.
"Eine wirksame Lärmbekämpfung bleibt aber beim Kurieren von 
Symptomen stehen und ist reiner Etikettenschwindel, wenn die Kommunen
nur kostenintensive Planungen aufstellen, ohne diese umsetzen zu 
können. Hier müssen die Länder bei einer Aufgabenübertragung der 
Lärmbekämpfung an die Kommunen nach dem verfassungsrechtlichen 
Konnexitätsprinzip diese auch mit den notwendigen Finanzmitteln 
ausstatten. Nur so können auch tatsächlich vor Ort wirksame 
Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden," betonte Landsberg.
"Was wir für die Zukunft brauchen, ist daher bereits bei der 
Erstellung von Richtlinien und Gesetzen eine verbindliche und 
durchsetzbare Rechtsfolgenabschätzung, mit der die zwingende 
Notwendigkeit einer Regelung begründet wird und überzogene 
bürokratische Lasten verhindert werden," erklärte Landsberg.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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