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Aufsichtspflicht verweigert - Kommentar von Joachim Fahrun

Berlin (ots)

Die Wahlen in Berlin stehen unter Aufsicht der Senatsinnenverwaltung. Wer die Aufsicht führt, steht in der Pflicht, Fehler zu verhindern, Mängel abzustellen und in Zukunft für Besserung zu sorgen. Angesichts dieser Aufgaben ist es völlig unverständlich, wie Innensenator Andreas Geisel mit den skandalösen Wahlpannen umgeht, die Berlin zum Gespött gemacht haben.

Erst wollte Geisel die Schuld an den Vorgängen, die die Wahlen in den Augen vieler Bürger diskreditiert haben, den ehrenamtlichen Wahlhelfern oder Wahlvorständen in die Schuhe schieben. Die sind natürlich zuständig dafür, die Stimmen auszuzählen.

Aber eine funktionierende Organisation sicherzustellen, Wahlhelfer und -Vorstände ausreichend zu schulen und Wahllokale hinreichend zu dimensionieren, dafür können Geisels Haus und er persönlich die Verantwortung nicht wegschieben.

Am Dienstag hielt es der Senator nicht für nötig, sich der kritischen Öffentlichkeit zu stellen. Der Bericht sei noch nicht fertig, es fehlten Informationen aus einigen Bezirken. Gut 24 Stunden später stehen zwar immer noch Berichte aus zwei Bezirken aus. Aber der Druck war wohl so groß, dass Geisel sich nun doch erklären muss. Aber die Mitteilung seiner Behörde liest sich eher wie eine Beschwichtigung als eine ehrliche Aufarbeitung der Mängel.

Geisel sondiert für die SPD mit über eine neue Koalition und hofft auf eine Weiterbeschäftigung im Senat. Seine Chancen sind durch die Wahl-Affäre nicht gestiegen. Man fühlt sich erinnert an die Krise der Bürgerämter, für die Geisel auch irgendwie nicht zuständig war.

Die Frage stellt sich, ob ein Innensenator, der die Kernprobleme der Verwaltung nicht ernst nimmt und sie nicht entschlossen angeht, im neuen Senat seinen Posten behalten sollte.

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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