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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

Förderung ist nicht teilbar
Kolpingwerk geht Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht weit genug

Köln (ots)

Demnächst berät der Bundestag in einer ersten Lesung
den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen 
Engagements. Mit ihm wird eine Verbesserung der steuerlichen 
Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auf den Weg 
gebracht. Wer regelmäßig, mit einem durchschnittlichen Aufwand von 
mindestens 20 Zeitstunden monatlich und im Auftrag einer 
gemeinnützigen Organisation freiwillig unentgeltlich alte, kranke 
oder behinderte Menschen betreut, soll künftig in den Genuss einer 
Steuerermäßigung von 300 Euro kommen.
"Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, er ist aber 
immer noch viel zu klein, um der Bedeutung des ehrenamtlichen 
Engagements gerecht zu werden", begrüßt 
Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau  die Initiative. 
Nachdenklich stimmt sie der zu sehr begrenzte Kreis derer, die die 
geplanten Vorteile in Anspruch nehmen können. Für das Kolpingwerk sei
es auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit nicht 
nachvollziehbar, warum der Steuerabzug nur beim Engagement zugunsten 
alter, kranker und behinderter Menschen Anwendung finden solle. "Die 
Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist nicht 
teilbar. Das eine, unmittelbar mildtätige Engagement ist nicht 
gesellschaftstragender als das andere, vereins-oder 
verbandsbezogene", erklärt Gitte Scharlau. Nur durch die Vielfalt des
Engagements erfahre die Gesellschaft die von bürgerschaftlicher 
Verantwortungsübernahme gespeiste Lebendigkeit, die allen Bürgerinnen
und Bürgern zugute komme.
Der katholische Sozialverband mit mehr als 270.000 Mitgliedern 
fordert daher eine Ausweitung der Regelung auf die Bereiche 
kirchliches Engagement und Engagement in Vereinen und Verbänden. 
Gleiches gelte für den Sport, die Hilfs- und Rettungsdienste sowie 
die Feuerwehr. Bereits im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 
sei aus dem Kolpingwerk der Anstoß gekommen, so genannte Zeitspenden 
steuerlich anzuerkennen. "Durch den aktuellen Gesetzentwurf sieht 
sich das Kolpingwerk Deutschland in seinem frühen Impuls bestätigt", 
bekräftigt Scharlau. Der angekündigte Steuernachlass stelle einen 
weiteren kleinen Schritt zur politischen Umsetzung der vom 
Kolpingwerk geforderten Gleichwertigkeit der Arbeitsformen 
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftliches Engagement dar. 
Während dies für die Familienarbeit durch den Erwerb von 
Rentenanwartschaften für Kindererziehung bereits seit den 1990er 
Jahren, wenn auch noch längst nicht in angemessenem Umfang, der Fall 
sei, werde mit der Steuerermäßigung für ehrenamtliches mildtätiges 
Engagement Neuland beschritten.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
-Pressesprecher-
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

Original-Content von: Kolpingwerk Deutschland gGmbH, übermittelt durch news aktuell

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