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Kolpingwerk tritt für allgemeine Impfpflicht ein

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Kolpingwerk tritt für allgemeine Impfpflicht ein

In der Corona-Pandemie kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei der Abwägung der Argumente für und gegen eine Impfpflicht nicht länger an oberster Stelle stehen. Die individuelle Freiheit stößt an ihre Grenzen, wo sie das Gemeinwohl und das Recht anderer Menschen schädigt.

Köln – 17.12.2021

Das Kolpingwerk Deutschland bezieht Stellung in der Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht. In einer Erklärung seines Bundesvorstands, die am Freitag veröffentlicht wurde, heißt es: „In der sozialethischen Abwägung zwischen dem Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit auf der einen Seite und dem Gemeinwohl auf der anderen Seite hat der öffentliche Gesundheitsschutz Vorrang. Eine Impfpflicht dient auch dazu, Schaden von denjenigen abzuwenden, deren Corona-Schutzimpfung nicht ausreichend vor Ansteckung schützt oder die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters bislang nicht geimpft werden konnten.“

Die erfolgreiche Entwicklung von Impfstoffen habe die Hoffnung genährt, den pandemiebedingten Ausnahmezustand rasch zu überwinden. In der bundesweiten Impfkampagne zum Schutz gegen das Corona-Virus sollten die Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich und ihre Mitmenschen dank der kostenlosen Impfung gegen das Risiko einer schweren Erkrankung zu schützen. Dabei sei die Impfung von Anfang an ein freiwilliges Angebot gewesen. Nun zeige sich allerdings, dass das Gesundheitswesen wegen der zu niedrigen Impfquote in Verbindung mit Virusmutationen – wie aktuell die stark ansteckende Omikron-Variante – das Potential entwickelt habe, das Gesundheitswesen an die Grenzen der Belastbarkeit zu führen. „In der aktuellen Lage ist deshalb bei der politischen Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Vorrang der individuellen Freiheit, das Impfangebot abzulehnen, nicht mehr aufrecht zu erhalten“, erklärt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes.

Pflicht darf dennoch kein Zwang sein

Das Kolpingwerk macht deutlich, dass die Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus nicht mit einem Zwang gleichgesetzt werden darf. Menschen dürften deshalb nicht unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen zur Impfung gezwungen werden. „Eine Impfpflicht dagegen lässt sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang bringen und entspricht dem Prinzip der Solidarität in unserer Gesellschaft“, so der Bundesvorstand. Die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern müssten dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Unabhängig von der Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht appelliert der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland an das Verantwortungsbewusstsein all jener, die sich bisher noch nicht für eine freiwillige Corona-Schutzimpfung entschieden haben: „Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen! Lassen Sie sich impfen!“

Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern in 2.286 Kolpingsfamilien vor Ort, davon etwa 37.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. Es ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.

Pressestelle

Kolpingwerk Deutschland
Christoph Nösser, Pressesprecher
St-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel. 0221-20701-110
E-Mail:  christoph.noesser@kolping.de
www.kolping.de
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