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Kolping warnt vor Gen-Schere "Crispr"

Der Mediziner He Jiankui der Universität Schenzen (China) hat weltweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt: Erstmals hat ein Forscher das Erbgut von ungeborenen Menschen verändert.

Das Erbgut der Kinder wurde demnach bereits im frühen Emryo-Stadium mithilfe des Genom-Editier-Werkzeugs "Crispr/Cas9" verändert bzw. eine Erbgutanlage wurde gezielt ausgeschaltet. Ein entsprechender Eingriff wäre für die Menschheit ein Novum, das von zahlreichen Ethikern und Medizinern bereits als verrückt und verantwortungslos bezeichnet wurde.

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland verurteilt Eingriffe in die biologische Grundlage des Menschen auf das Schärfste und fordert von der Bundesregierung, sich für internationale Regelungen einzusetzen, die auch eine Überwachung entsprechender medizinischer Forschungseinrichtungen betreffen. "Solche grundlegende Eingriffe, die nicht nur einzelne Personen, sondern auch ihre potentiellen Nachkommen betreffen, dürfen nicht durchgeführt werden."

Zugleich steht der Fall eindrucksvoll für ein beispielloses Verfügbarmachen menschlichen Lebens, wie sich auch in der Diskussion um den sogenannten "Praenatest" (Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen) zeigt: Seit März 2017 bewertet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) die neuen Pränataltests, die nach einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (GBA) Kassenleistung werden könnten.

Der sogenannte "Praenatest" dient nach Einschätzung des Kolping-Bundesvorstandes keinerlei therapeutischen Zwecken, sondern stellt ausschließlich ein Selektions-Instrument zur Feststellung des Down-Syndroms bei Ungeborenen dar, das nicht therapierbar ist. In neun von zehn Fällen führt diese Annahme erfahrungsgemäß zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Eine größere Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist aus Sicht des Kolpingwerkes kaum vorstellbar. Unsere Gesellschaft darf nicht den Blick für die Grenzen zwischen dem technisch Machbaren und dem ethisch Vertretbaren verlieren. Neue Methoden dürfen nicht zu einer Diskriminierung behinderten Lebens und zu einer Selektion führen, welches Leben lebenswert sein soll und welches nicht.

Der volle Wortlaut der Erklärung des Bundesvorstandes steht hier zur Verfügung.

Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald, Pressesprecher
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel.: 0221-20701-110
E-Mail:  martin.gruenewald@kolping.de
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