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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

Wahlfreiheit ohne Nachteile sicherstellen
Das Kolpingwerk Deutschland fordert, Eltern bei gemeinsamer Teilzeitarbeit nicht zu benachteiligen

Köln/Berlin (ots)

"Eltern, die zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung beide in einem Teilzeitarbeitsverhältnis stehen, dürfen beim Elterngeld nicht benachteiligt werden", betonte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger MdB in Berlin. Er teilt insoweit die Einschätzung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Hans Joachim Meyer.

"Die Kritik an der jetzigen Regelung ist zutreffend", ergänzte Dörflinger. Auch die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Bundeselterngeldgesetzes habe die Probleme des verminderten Anspruchs für den Fall, dass beide Ehegatten in Teilzeit arbeiten, nicht gelöst. "Es entspricht nicht der Forderung des Kolpingwerkes Deutschland nach Gewährleistung einer echten Wahlfreiheit, wenn es in diesem Bereich nach dem siebten Lebensmonat des Kindes keine Ansprüche mehr gibt. Hier muss im Interesse der Eltern, die ihre Erziehungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen, nachgebessert werden."

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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