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Unternehmer trägt die Verantwortung: Auch auf Baustellen sind Feuerlöscher Pflicht
Verordnungen und Vorschriften gelten nicht nur für Neubauten, sondern auch bei Umbaumaßnahmen

Kassel (ots)

Vorbeugender Brandschutz liegt nicht nur im
wirtschaftlichen Interesse jedes Unternehmers, sondern ist auch vom
Gesetzgeber vorgeschrieben. Das gilt insbesondere bei größeren Bau-
oder Renovierungsmaßnahmen. In dieser nicht alltäglichen Situation
können herumliegende Baumaterialien, Farbkanister und Elektrokabel in
Verbindung mit offenem Feuer oder bei Schweißarbeiten eher als sonst
einen Brand verursachen. Dabei trägt der Unternehmer, so der bvbf
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., die Verantwortung dafür,
dass bei einem Bauvorhaben in seinem Betrieb auch Feuerlöscher in
ausreichender Zahl vorhanden sind. Maßgeblich sind hier vor allem die
Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen-Verordnung und die
Unfallverhütungs-Vorschriften.
Vor dem eigentlichen Baubeginn sollte danach eine strenge
Absicherung der Baustelle beziehungsweise des von Reparaturarbeiten
betroffenen Gebäudeteils erfolgen, um die umliegenden Bereiche nicht
zu gefährden. Abfälle und Bauschutt sind regelmäßig zu entsorgen, um
einem potenziellen Brandherd nicht auch noch zusätzliches
Brennmaterial zu liefern. Und auch die Flucht- und Rettungswege
dürfen durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls
sind sie während der Bauphase zu verlegen.
Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte ein funktionstüchtiger
Feuerlöscher schnell zur Hand sein. Und: Er muss im Ernstfall von
jedem der Arbeiter vor Ort bedient werden können. Daher sind diese
zuvor mit der Handhabung vertraut zu machen. Darüber hinaus sollte
auch dann, wenn der Brandherd gelöscht werden konnte - was in der
Entstehungsphase fast immer gelingt - die Feuerwehr gerufen werden,
um ein Wiederaufflammen des Brandherdes auszuschließen.
Im Interesse der Sicherheit: Feuerlöscher regelmäßig prüfen lassen
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist
ihre regelmäßige sachkundige Prüfung. Diese hat im Abstand von
höchstens zwei Jahren zu erfolgen und wird von qualifizierten
Brandschutz-Fachbetrieben übernommen. Sie sind zudem auch
Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutzes, führen Brandschutzübungen durch und sorgen für die
ordnungsgemäße Planung, Anlegung und Kennzeichnung der Flucht- und
Rettungswege. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum
Beispiel in den "Gelben Seiten" oder im Internet unter
www.bvbf-brandschutz.de.

Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel.: (0221) 42 58 12
E-Mail: presse@bvbf-brandschutz.de

Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell

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