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AOK Sachsen-Anhalt bietet Unternehmern und Selbstständigen Stunden der Beiträge an

AOK Sachsen-Anhalt bietet Unternehmern und Selbstständigen Stunden der Beiträge an
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31.März 2020 / Magdeburg. - Die Auswirkungen der Corona-Infektionen bringt Selbstständige und Kleinunternehmer zunehmend in Schwierigkeiten. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet ihnen daher das Stunden der Sozialversicherungsbeiträge an. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Aufträge und Umsätze brechen weg, Lieferketten werden unterbrochen oder für die Beschäftigten muss Kurzarbeit beantragt werden. Doch gleichzeitig müssen Sozialversicherungsbeiträge pünktlich entrichtet werden. "In diesen schweren Zeiten lassen wir die Unternehmer und Selbstständigen nicht allein. Wir wollen ihnen mehr Spielraum bieten und ermöglichen ihnen ab sofort das Stunden der Beiträge", sagt Anna Mahler, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt.

Soforthilfe bei wirtschaftlicher Notlage

Die Soforthilfe richtet sich an Unternehmen, denen wegen der Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Notlage droht und die ihre Sozialversicherungsbeiträge für den aktuellen Beitragszeitraum nicht innerhalb der normalen Fristen zahlen können. Das Angebot gilt zunächst für März und April 2020. Die Stundungen werden längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 gewährt. Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht, auch Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren werden nicht berechnet. Außerdem verzichtet die AOK Sachsen-Anhalt in dieser Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Anträge können ab sofort täglich rund um die Uhr über das Servicetelefon 0800 226 57 26 oder formlos per Mail an service@san.aok.de gestellt werden.

Regelungen für zukünftige Beiträge

Außerdem hat die AOK Sachsen-Anhalt eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung für Selbstständige getroffen. "Das soll Unternehmen und Selbstständige finanziell entlasten. Die Versicherten stellen auch dafür einen formlosen Antrag an die AOK. Darin sollten sie konkret begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch sie den aktuellen Gewinn derzeit einschätzen", rät Anna Mahler.

Die vorübergehende Beitragsfestsetzung kann dann maximal bis zur gesetzlichen Mindeststufe erfolgen. Jeder Einzelfall werde individuell bewertet.

Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber und Selbständige im Internet auf www.aok.de/Arbeitgeber/Sachsen-Anhalt/

AOK Sachsen-Anhalt
Anna Mahler
Pressesprecherin
Tel.-Nr. 0391/2878-44426
E-Mail:  presse@san.aok.de
Internet: www.aok.de/sachsen-anhalt
Facebook: www.facebook.com/AOK.Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt betreut rund 790.000 Versicherte und 50.000 Arbeitgeber in 44 regionalen Kundencentern. Mit einem Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Marktanteil von rund 39 Prozent ist sie die günstigste und größte Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.
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