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Weitere Ermittlungsversäumnisse in der Serie rechtsextremer Anschläge in Neukölln

Berlin (ots)

Im Fall der rechtsextremen Neuköllner Anschlagsserie sehen sich die Ermittlungsbehörden kurz vor dem Prozessauftakt gegen mehrere Neonazis dem Vorwurf eines weiteren Ermittlungsversäumnisses ausgesetzt. Die Redaktion rbb 24 Recherche und das Investigativ-Ressort der "WELT" konnten Unterlagen einsehen, die den Schluss nahelegen, dass der mutmaßliche Haupttäter, der Neonazi Sebastian T., möglicherweise schon deutlich früher hätte angeklagt werden können.

So lag dem Landeskriminalamt der Berliner Polizei bereits im März 2019 ein polizeiliches Überwachungsvideo vor, auf dem mutmaßlich Sebastian T. und ein weiterer Neonazi als Verursacher einer rechtsextremen Schmiererei zu sehen sind. Darin wurde eine den Neonazis vermutlich missliebige Person als "Antifahurensohn" verunglimpft.

Laut Aktenlage sichteten die Ermittler das Video aber erst im August 2019. Auf den Versuch, die in dem Video zu sehenden Täter zu identifizieren, verzichtete die Polizei zunächst. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin im Juni 2020 ein.

Die erneute Auswertung der Aufnahme erfolgte erst im Dezember 2020, nachdem die der Staatsanwaltschaft übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren übernommen hatte. Erst dann wurde auch Sebastian T. von den Ermittlern als einer der Tatverdächtigen identifiziert.

Der Grund für die verspätete Auswertung ist unklar. Dokumente, die rbb 24 Recherche und WELT einsehen konnten, legen den Schluss nahe, dass die Polizei das ursprünglich bei einer anderen polizeilichen Maßnahme aufgezeichnete Video aus rechtlichen Gründen zunächst für nicht gerichtsverwertbar hielt. Die Generalstaatsanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern. Die Polizei beließ eine Anfrage bis Donnerstagabend inhaltlich unbeantwortet.

Die Neuköllner Anschlagsserie umfasst mehr als 70 Straftaten gegen Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Die mutmaßlichen Täter, zwei polizeibekannte Neonazis, müssen sich ab Montag vor Gericht verantworten.

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